Auf Instagram kursiert derzeit ein Video aus der Westschweiz: Es zeigt einen Mann, der füdliblutt und ruhig durch den Lausanner Bahnhof marschiert. Sein Ziel: Ein Zug, der auf dem Perron 7/8 abfährt.
Auf seinem Weg begegnet der Herr mehreren Passanten, an denen er unbeeindruckt vorbei läuft. Die Gründe für seine Nacktheit sind nicht bekannt. Unklar ist auch, ob sich jemand am Anblick des Adamskostüm gestört hat.
Keine automatische Anzeige
Die SBB verweist zur Frage, ob eine Meldung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses eingegangen sei, auf die Polizei. Von den Bundesbahnen heisst es lediglich: «Die Züge jedenfalls waren pünktlich unterwegs.» Die Waadtländer Kantonspolizei sagt, dass ihr in den letzten Tagen kein solcher Vorfall gemeldet wurde.
Nacktheit führt im öffentlichen Raum nicht automatisch zu einer Anzeige. Das Gesetz sieht vor, dass sich jemand belästigt fühlen muss. Dann kann es zur Anzeige wegen öffentlichen Ärgernisses, sexueller Belästigung oder Exhibitionismus kommen. Bei letzterem kann auf ein Strafverfahren verzichtet werden, wenn sich die nackte Person einer ärztlichen Behandlung unterzieht.
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