Der Mörder der 19-jährigen Marie, Claude Dubois (42) ficht vor Bundesgericht die am vergangenen Donnerstag vom Kantonsgericht Waadt verkündete ordentliche Verwahrung und lebenslängliche Freiheitsstrafe an. Dass der Täter seine Verteidigerin Véronique Fontana angewiesen hat, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen, überrascht nicht. Es ist bereits die zweite Berufung des Wiederholungstäters am Bundesgericht.
Im März 2018 bestätigte das Bundesgericht nur die lebenslängliche Freiheitsstrafe, hob die lebenslängliche Verwahrung hingegen auf. Die Richter in Lausanne argumentierten, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die lebenslängliche Verwahrung nicht erfüllt seien. Der Fall ging zurück ans Kantonsgericht, das eine ordentliche Verwahrung anordnete. Gegen diese Entscheidung hat der Täter nun Berufung eingelegt.
Dubois Verteidigern will Marie-Mörder «einen Funken Hoffnung» lassen
Die Parteien hielten sich zu ihren Absichten bezüglich der Fortsetzung des Verfahrens bedeckt. Vergangene Woche hatte sich seine Verteidigerin vor dem Kantonsgericht für institutionelle therapeutische Massnahmen anstelle einer Verwahrung ausgesprochen. Ihr Mandant sei in ihren Augen «schwer psychisch krank». Es sei deshalb notwendig, ihn zu therapieren und ihm so «einen Funken Hoffnung» zu lassen, hatte sie argumentiert.
Generalstaatsanwalt Eric Cottier sagte in einer Stellungnahme gegenüber der Agentur Keystone-SDA, er nehme die Ankündigung des Rekurses zur Kenntnis, obwohl die Parteien die Urteilsbegründung des Kantonsgerichts noch nicht kennen würden. Weitere Angaben machte er nicht.
Tat sorgte landesweit für Entsetzen
Dubois hatte Marie 2013 in einen Wald bei Châtonnaye FR entführt, wo er sie über Stunden quälte und schliesslich mit einem Gürtel erdrosselte. Die Tat sorgte landesweit für Entsetzen. Der im Kanton Freiburg in einer wohlhabenden Familie aufgewachsene Schweizer war bereits im Jahr 2000 im Alter von 22 Jahren zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Dies, weil Dubois 1998 seine damalige Ex-Freundin in einem Chalet in La Lécherette VD vergewaltigt und erschossen hatte. 2012 erfolgte eine bedingte Entlassung. Obwohl er unter Hausarrest stand und elektronische Fussfesseln trug, konnte der verurteilte Mörder das Überwachungssystem überlisten und sich unbemerkt entfernen. (SDA/noo/rad)
Ordentlich verwahrt werden können Täter, denen eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren droht und die ein hohes Rückfallrisiko aufweisen. Verwahrung dient nicht der Sühne von Schuld, sondern dem Schutz der Bevölkerung. Hat der Täter seine Freiheitsstrafe verbüsst und wurde eine bedingte Entlassung abgelehnt, tritt er in die Verwahrung über. Ab dem Start der Verwahrung prüft die Vollzugsbehörde regelmässig, ob Vollzugslockerungen gewährt werden können.
Ordentlich verwahrt werden können Täter, denen eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren droht und die ein hohes Rückfallrisiko aufweisen. Verwahrung dient nicht der Sühne von Schuld, sondern dem Schutz der Bevölkerung. Hat der Täter seine Freiheitsstrafe verbüsst und wurde eine bedingte Entlassung abgelehnt, tritt er in die Verwahrung über. Ab dem Start der Verwahrung prüft die Vollzugsbehörde regelmässig, ob Vollzugslockerungen gewährt werden können.