Der Angeklagte wurde vom Neuenburger Kantonsgericht wegen sexueller Nötigung und sexuellen Handlungen mit Minderjährigen für schuldig befunden (Archivbild).
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SDASchweizerische Depeschenagentur
Die Strafe wurde im Urteil des Berufungsverfahrens verschärft. Der Angeklagte habe zahlreiche kriminelle Taten mit mehreren Opfern durchgeführt, sagte Gerichtspräsident Emmanuel Piaget. Für den Richter war der Angeklagte ein Leugner, der sich der Auswirkungen seiner Taten nicht bewusst gewesen sei.
Das Urteil ist mit einem lebenslangen Verbot der Tätigkeit mit Minderjährigen sowie mit einer Anordnung zur Fortsetzung einer psychiatrischen Behandlung verbunden. Neben den sexuellen Handlungen mit Minderjährigen wurde der Angeklagte auch der Nötigung, der sexuellen Nötigung und der Körperverletzung für schuldig befunden.
In erster Instanz war der Mann zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt worden, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurden.