Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren für den Mann in seinen Achtzigern gefordert. Das Gericht berücksichtigte bei der Festlegung des Strafmasses die leicht verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten.
Das Paar lebte «in einer erstickenden Enge, die sich mit der Zeit tendenziell verschlimmert hat», erklärte der Gerichtspräsident Bastien Sandoz. Keiner von beiden habe Massnahmen ergriffen, um dieses Auseinanderdriften zu verhindern. «Das Tötungsdelikt war die Folge von einem der unzähligen Konflikte, der mehr als die anderen eskalierte», fügte der Gerichtspräsident hinzu.
Am Tag der Tat kam es erneut zu einem Streit. Das Opfer soll den Angeklagten angegriffen, beleidigt, bespuckt und versucht haben, ihn mit einer Krücke zu schlagen. Der Angeklagte erklärte, er habe sie zum Schweigen bringen wollen, indem er ihr eine Hand auf den Mund gelegt und die Nase zugehalten habe, aber er habe sie nicht töten wollen.