Mourad A. ist schuldig
16 Jahre Knast für den Mord an Töchterchen Norah (†7)

Der Vater, der im Sommer 2012 seine 7-jährige Tochter Norah in Leukerbad VS erwürgt hatte, muss für 16 Jahre ins Gefängnis. Das Bezirksgericht Leuk sprach den 49-jährigen Mann heute Morgen des Mordes schuldig.
Publiziert: 19.01.2016 um 12:13 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 21:17 Uhr
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Im ersten Stock dieses Wohnblocks fanden die Polizisten am Sonntag die Leiche von Norah.
Foto: ZVG

Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung plädiert und eine Freiheitsstrafe von lediglich zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Sie beschrieb den Angeklagten als gequält und von Selbstmordgedanken getrieben. Der Mann habe unter Einfluss von Medikamenten gestanden und seine Tochter bei Ohnmachts- und Würgespielen fahrlässig getötet. Im Zweifel müsse das Urteil für den Angeklagten ausfallen.

Das Mädchen, die siebenjährige Norah, hatte im Juni 2012 ein gemeinsames Wochenende mit ihrem Vater, einem Banker aus dem Waadtland, verbracht. In der Nacht vom 2. auf den 3. Juni 2012 erwürgte Mourad A.* (49) seine Tochter Norah (†7), bevor er sie zusätzlich mit einem Kissen erstickte. Er wollte seiner Frau grösstmöglichen Schaden zufügen: Denn sie hatte ihm kurz zuvor eine Affäre gestanden.

Von Hass und Rache getrieben

Nachdem die Tochter nicht vom Wochenende beim Vater zurückgekommen war, hatte die Mutter die Polizei alarmiert. Diese brach die Tür zur Wohnung von Mourad A. in Leukerbad auf; das Kind lag tot im Bett und der Mann sass in einem apathischen Zustand nebenan am Boden.

Das Gericht folgte aber dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Familienvater wegen Mordes zu 16 Jahren Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft  beschrieb den Mann im Prozess als getrieben von Hass und Rache. Angesichts der Vorgeschichte des Ehepaares stand für die Staatsanwaltschaft fest, dass der Ehemann seiner Frau weh tun wollte und dessen Rachegelüste stärker waren als die Liebe zu seiner Tochter.

Entschädigung für die Mutter

Der Mann sitzt bereits seit dreieinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Was die zivilrechtliche Seite betrifft, kam das Gericht der Forderung der Mutter nicht vollständig nach. Diese hatte eine Genugtuung in der Höhe von 75'000 Franken gefordert. Das Gericht sprach ihr einen Betrag von 35'000 Franken zu. Die Prozesskosten in Höhe von 100'000 Franken gehen zu Lasten des Vaters. (SDA)

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