Vor dem Bundesgericht hat noch kein Urteil mit einer lebenslänglichen Verwahrung stand gehalten, seit diese strengste aller Sanktionen als Folge der von Volk und Ständen angenommenen Verwahrungs-Initiative ins Schweizer Strafrecht aufgenommen wurde. Dies gilt auch für den Fall des Mörders von Marie.
Bei dem heute 42-jährigen Claude Dubois handelt es sich laut psychiatrischen Gutachten um einen gefährlichen Wiederholungstäter. Der Mann aus dem Kanton Freiburg war bereits im Jahr 2000 im Alter von 22 Jahren zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er 1998 seine damalige Ex-Freundin in einem Chalet in La Lécherette VD vergewaltigt und erschossen hatte.
2012 erfolgte eine bedingte Entlassung. Obwohl er unter Hausarrest stand und elektronische Fussfesseln trug, konnte der bereits verurteilte Mörder das Überwachungssystem überlisten und sich unbemerkt entfernen.
Über das Internet kennengelernt
Ab März 2013 stand Dubois in Kontakt mit der 19-jährigen Marie, die er über das Internet kennengelernt hatte. Am 13. Mai 2013 entführte er sein Opfer mit einem Auto und fuhr mit der jungen Frau von ihrem Arbeitsplatz in Payerne VD in einen Wald bei Châtonnaye FR, wo er sie über Stunden quälte und schliesslich mit einem Gürtel erdrosselte. Die Tat sorgte landesweit für Entsetzen.
Für dieses Verbrechen wurde der Wiederholungstäter im März 2016 wegen Mordes, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt. Das Kantonsgericht Waadt bestätigte dieses Urteil vollumfänglich.
Das Bundesgericht bestätigte im März 2018 nur die lebenslängliche Freiheitsstrafe, hob die lebenslängliche Verwahrung hingegen auf. Die Richter in Lausanne hatten argumentiert, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die lebenslängliche Verwahrung nicht erfüllt seien.
Mörder beschwerte sich
Dafür bräuchte es zwei unabhängige psychiatrische Gutachten, die den Verurteilten übereinstimmend als «dauerhaft nicht therapierbar» bezeichneten. Im Fall des Mörders von Marie seien die Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.
Das Kantonsgericht hatte deshalb einzig die Frage der lebenslänglichen Verwahrung nochmals neu beurteilen müssen, nachdem das Bundesgericht die entsprechende Beschwerde des Mörders in diesem Punkt gutgeheissen hat. Es verurteilte ihn zu einer ordentlichen Verwahrung. Dubois blieb der Urteilsverkündung fern und liess sich entschuldigen. (SDA/btg)
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