Markus T. muss hinter Gitter
Töff-Rowdy «Swiss Ghost Rider» von Walliser Gericht verurteilt

Töff-Fanatiker und Grobian Markus T. kannte weder auf noch abseits der Strasse ein Limit. Nun wandert der 25-Jährige hinter Gitter – unter anderem, weil er seinen Mitbewohner mit einem Stahlrohr verprügelte.
Publiziert: 26.04.2021 um 15:18 Uhr
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Aktualisiert: 27.04.2021 um 17:06 Uhr
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Der mittlerweile 25-jährige Markus T. wurde vom Walliser Bezirksgericht verurteilt.
Foto: zVg

Der Walliser Markus T.* hat sich im Internet einen Namen gemacht. Als «Swiss Ghost Rider» war er auf Youtube szenebekannt. Schon als Neulenker bretterte er im Sommer 2015 mit waghalsigen Manövern über die Strassen. Mit Videos von weiteren, skrupellosen Raser-Fahrten, versuchte T. zu imponieren – doch dann schnappte ihn die Polizei im Februar 2016.

Nun, fünf Jahre später, wurde T. vom Kreisgericht Oberwallis verurteilt. Die Strafe für den mittlerweile 25-Jährigen ist happig. Sechseinhalb Jahre Freiheitsstrafe und eine auf vier Jahre bedingte Geldstrafe in Höhe von über 10'000 Franken – so lautet das Urteil der Justiz gegen T. Hinzu kommt, dass der Töff-Rowdy seine Suzuki abgeben muss.

15'000 Franken Genugtuung für Prügel-Opfer

Schon als es zur Anklage gegen T. kam, zeigte sich, dass der Walliser noch deutlich mehr auf dem Kerbholz hatte als bloss grobe Verkehrsdelikte. Weil sein ehemaliger Mitbewohner gegenüber der Polizei Aussagen zu den Raserfahrten gemacht hatte, bedrohte ihn T. schon im Frühjahr 2016 mit Hass-Briefen aus der U-Haft. Aber es blieb nicht nur bei Worten. Nachdem Markus T. aus der Haft entlassen worden war, liess er den Drohungen Taten folgen. Wie aus der Anklage hervorgeht, attackierte er sechs Wochen später sein Opfer mit einem Stahlrohr in dessen Wohnung und schlug ihm auf dessen Kopf, Rücken und Arme.

All das führte schliesslich zur Verurteilung von T. Die Tatbestände der versuchten Tötung, schweren Körperverletzung sowie der groben Verkehrsregelverletzung und weiteren Delikten sah das Gericht als erwiesen an. An seinen ehemaligen Mitbewohner muss T. zudem eine Genugtuungs-Zahlung von 15'000 Franken überweisen. (cat)

* Name bekannt

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