Die Forderungen der Demonstranten
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Klima-Demo in Zürich:Die Forderungen der Demonstranten

Keine Gnade für Schwänzer
Gymi-Schüler kassieren für Klima-Streik Note 1

An mehreren Orten in der Schweiz haben am vergangenen Freitag Schüler gegen den Klimawandel demonstriert. Einige davon müssen jetzt mit harten Konsequenzen leben.
Publiziert: 29.01.2019 um 09:08 Uhr
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Aktualisiert: 05.03.2019 um 16:08 Uhr
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Wie hier in Zürich wurde am vergangenen Freitag an mehreren Orten der Schweiz zum Klima-Streik aufgerufen.
Foto: Keystone

Sie schwänzten am vergangenen Freitag die Schule und gingen stattdessen für bessere Massnahmen gegen die Klimaerwärmung auf die Strasse. Dafür haben Gymi-Schüler aus Payerne VD nun die Quittung erhalten. Weil sie durch ihren Streik auch eine Mathematik-Prüfung verpassten, haben die Teenager nun alle die Note 1 erhalten.

Dass der Lehrer keine Gnade für die Klima-Demonstranten kannte, ist für die betroffenen Schüler nicht nachvollziehbar. Gegenüber dem welschen News-Portal «20 minutes» sagt Anne*: «Eine Strafe sollte nicht mit den Leistungen in der Schule vermischt werden.» Und: «Wenn ich nachsitzen müsste, hätte ich gar kein Problem damit. Jetzt aber habe ich vielleicht Probleme, das Schuljahr zu bestehen, obwohl die Note nichts mit meiner Leistung in Mathematik zu tun hat.» Dass sie für ihr Schwänzen die schlechteste Note erhalte, sei moralisch nicht korrekt.

Gymi-Rektor steht hinter dem Entscheid

Auch Annes Mutter unterstützt die eigene Tochter. Die Gymi-Schülerin sei ehrlich gewesen und habe nicht etwa eine Krankheit vorgetäuscht. Doch genau das wird ihr nun zum Verhängnis. Die Mutter einer Mitschülerin von Anne will sogar Berufung einlegen gegen die miese Note.

Für korrekt hält das Vorgehen hingegen Thierry Maire. Der Rektor des Gymnasiums sagt gegenüber «20 Minutes», dass es sich nicht um eine Bestrafung handle, sondern um die normale Anwendung der Vorschriften. «Das ist die Regel.» Maire erklärt, dass die betroffenen Schüler für ihre Klima-Aktion um eine Beurlaubung hätten bitten sollen. «Einige haben das getan. Mit ihnen fanden wir eine Lösung.»

Wie man mit den Streikenden umgehen soll, ist zurzeit Schweizweit ein Thema (siehe Box). In den meisten Kantonen kassieren die Schüler eine unentschuldigte Absenz – was heftige Folgen haben kann: Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlenführt kann laut Disziplinarreglement zum Schulverweis führen.

Andere Kantone sind kulanter

Jedoch bemühen sich die Kantone, gemeinsam mit den Schülern eine angemessene Lösung zu finden. Der Kanton Basel-Stadt beispielsweise, lehnt es ab, die Schülern wegen der Teilnahme am Klimastreik mit schlechten Noten zu bestrafen. Auch wenn sie deshalb eine Prüfung verpassen. Simon Thiriet, Sprecher des Erziehungsdepartements sagt zu BLICK: «In solch einem Fall wird normalerweise ein zweiter Termin vereinbart.»

Das droht den Klima-Schwänzern

Für den Klimaschutz gingen an zwei Freitagen seit Dezember tausende Schüler auf die Strasse statt in den Unterricht. Das hat nun Konsequenzen, wie eine Umfrage bei den Kantonen zeigt:

  • Zürich: Die Schulleiter-Konferenz des Kantons unterstützt das Anliegen der Schüler. Jedoch nicht die Form des Streiks – also dass die Unterrichtspflicht verletzt wird. In Zürich kassieren die Schwänzer deshalb eine unentschuldigte Absenz.
  • St. Gallen: Gleich wie im Kanton Zürich hat das Schwänzen zu Gunsten des Streiks eine unentschuldigte Absenz zur Folge.
  • Basel: Auch in Basel müssen die Streikenden mit einer unentschuldigten Absenz rechnen. Der Kanton betont aber, dass man mit den Schülern in Kontakt sei, um allfällige Lösungen zu erarbeiten. Beispielsweise könnten die versäumten Schulstunden nachgeholt werden um solche Absenzen zukünftig zu vermeiden.
  • Luzern: Die Bildungsdirektion verweist auf die Möglichkeit, Joker-Tage einzuziehen. Jedem Schüler stehen jährlich zwei solche «Freitage» zur Verfügung. Wird kein Joker-Tag genutzt, hat das Fehlen ebenfalls eine Absenz zur Folge.
  • Bern: An den Mittelschulen stehen Schülern jährlich fünf Halbtage zu, um beispielsweise an politischen Demonstrationen mitzumachen. Zudem dürfen Lehrer den Streikenden einzelne Lektionen freistellen, wenn sie dafür eine Kompensation erbringen. So zum Beispiel in Form eines Vortrags zur Thematik. Jedoch sollten die Schüler sich schon vor dem Streik mit der Schulleitung absprechen.

Für den Klimaschutz gingen an zwei Freitagen seit Dezember tausende Schüler auf die Strasse statt in den Unterricht. Das hat nun Konsequenzen, wie eine Umfrage bei den Kantonen zeigt:

  • Zürich: Die Schulleiter-Konferenz des Kantons unterstützt das Anliegen der Schüler. Jedoch nicht die Form des Streiks – also dass die Unterrichtspflicht verletzt wird. In Zürich kassieren die Schwänzer deshalb eine unentschuldigte Absenz.
  • St. Gallen: Gleich wie im Kanton Zürich hat das Schwänzen zu Gunsten des Streiks eine unentschuldigte Absenz zur Folge.
  • Basel: Auch in Basel müssen die Streikenden mit einer unentschuldigten Absenz rechnen. Der Kanton betont aber, dass man mit den Schülern in Kontakt sei, um allfällige Lösungen zu erarbeiten. Beispielsweise könnten die versäumten Schulstunden nachgeholt werden um solche Absenzen zukünftig zu vermeiden.
  • Luzern: Die Bildungsdirektion verweist auf die Möglichkeit, Joker-Tage einzuziehen. Jedem Schüler stehen jährlich zwei solche «Freitage» zur Verfügung. Wird kein Joker-Tag genutzt, hat das Fehlen ebenfalls eine Absenz zur Folge.
  • Bern: An den Mittelschulen stehen Schülern jährlich fünf Halbtage zu, um beispielsweise an politischen Demonstrationen mitzumachen. Zudem dürfen Lehrer den Streikenden einzelne Lektionen freistellen, wenn sie dafür eine Kompensation erbringen. So zum Beispiel in Form eines Vortrags zur Thematik. Jedoch sollten die Schüler sich schon vor dem Streik mit der Schulleitung absprechen.

Dank der Klima-Aktivistin Greta Thunberg hat das Schulschwänzen an Freitagen gegen die Klimaerwärmung mittlerweile weltweite Bekanntheit erlangt. Auch in der Schweiz solidarisieren sich viele Jugendliche mit der 16-jährigen Schwedin und sehen in ihr auch ein Vorbild für die eigenen Aktionen. (cat/hah)

* Name geändert

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