Juwelier-Räuber klaute Schmuck für 2000 Franken
Ladenbesitzer macht sich mit Pranger-Video strafbar

Ohne zu überlegen, veröffentlichte der Juweliergeschäftsbesitzer Jean-Claude Vienne ein Überwachungsvideo aus seinem Laden auf Facebook. Darauf zu sehen: ein Unbekannter, wie er Schmuck klaut. Doch mit dieser Aktion machte sich der Ladenbesitzer nun selbst zum Verbrecher.
Publiziert: 02.02.2018 um 19:00 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 05:00 Uhr

Ein Mann in einer schwarzen Jacke und ein Kind stöberten am Montagmittag durch das Juweliergeschäft Ozon in Vevey VD. Der unschuldige Anschein trügt, denn während seinem etwa 15-minütigen Besuch im Laden steckte der Mann Ringe und Halsketten im Wert von fast 2000 Franken ein.

Dem Ladenbesitzer gaukelte der Dieb vor, mehrere Uhren kaufen zu wollen. Um diese in bar bezahlen zu können, müsse er noch zur Bank. Der Mann verliess den Laden mit dem eingesteckten Schmuck – und kam nicht wieder. 

«Vorsicht vor diesem Dieb!»

Erst Stunden später merkt der Besitzer Jean-Claude Vienne, dass er bestohlen wurde, wie die Zeitung «24 heures» berichtet. Auf Facebook veröffentlichte er das Überwachungsvideo, auf dem der mutmassliche Juwelier-Räuber und das Kind erkennbar sind, mit der Nachricht: «Händler, seid auf der Hut. Vorsicht vor diesem Dieb.»

Was Vienne zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst ist: Aus rechtlicher Sicht ist es illegal, ein solches Überwachungsvideo im Internet zu veröffentlichen. Mit diesem Vorgehen stelle der Ladenbesitzer den mutmasslichen Dieb an den Pranger, sagt Sebastien Fanti, Fachanwalt für Technologierecht, zu «24 heures».

Bürger sollen nicht an die Stelle der Polizei treten

Die Kantonspolizei bestätigt die Angaben des Experten. «Wir sind grundsätzlich gegen die Verbreitung solcher Videos in den sozialen Netzwerken, da sie den Bürger dazu ermutigen, an die Stelle der Polizei zu treten», sagt Kapo-Sprecherin Florence Maillard.

Ladenbesitzer Vienne rechtfertigt sich: Er habe das Video nur veröffentlicht, um andere Verkäufer zu warnen. Derweil kümmert sich die Polizei um die Ermittlungen zum Diebstahl. (hah)

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