Hochansteckende Tier-Seuche
Newcastle-Krankheit in Geflügelbetrieb im Jura ausgebrochen

Auf einem Geflügelbetrieb im Jura ist die hochansteckende Newcastle-Krankheit ausgebrochen. Die betroffenen Legehennen sollen getötet werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet.
Publiziert: 15.03.2022 um 17:47 Uhr
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Aktualisiert: 16.03.2022 um 09:29 Uhr
Legehennen in einem Schweizer Betrieb. Im Jura ist die hochansteckende Newcastle-Krankheit auf einem Geflügelbetrieb ausgebrochen. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY

Der Ausbruch der Newcastle-Krankheit betrifft einen Betrieb mit ungefähr 15'000 Legehennen in Develier im Kanton Jura, wie das BLV am Dienstag mitteilte. Die Herkunft der Krankheit sei derzeit noch unbekannt. Der Kanton leite zusammen mit dem BLV die nötigen Vorkehrungen ein, dazu gehöre die Keulung der betroffenen Legehennen.

Betrieb gesperrt

Damit sich das hochansteckende Virus nicht weiterverbreite, habe der kantonale Veterinärdienst den betroffenen Betrieb gesperrt. Die Veterinärbehörden richten eine Schutzzone von ungefähr drei Kilometern und eine Überwachungszone von rund zehn Kilometern rund um den Betrieb ein, wie es weiter hiess.

Kein Zusammenhang zum Fall in Zürich

Der letzte Fall von Newcastle-Krankheit trat im Januar 2022 im Kanton Zürich auf. Laut BLV gibt es keine Hinweise darauf, dass ein Zusammenhang mit diesem Fall besteht. Seit dem Jahr 2017 war die Schweiz frei von der Seuche.

Von der Newcastle-Krankheit sind vor allem Hühnervögel betroffen, aber auch Gänse, Enten, Tauben, Zier- und Wildvögel. Eine Ansteckung kann symptomlos verlaufen, aber auch schwere gesundheitliche Konsequenzen für infizierte Tiere haben. Die von der Krankheit betroffenen Tiere legen weniger oder gar keine Eier mehr oder Eier mit zu dünner und verfärbter Schale.

Keine Gefahr beim Verzehr von Tierprodukten

Die durch ein Virus verursachte Krankheit gilt als hochansteckend und wird über die Luft oder durch direkten Kontakt übertragen. Sie kann sich auch indirekt über Personen, Geflügelprodukte oder Eierkartons ausbreiten. In seltenen Fällen könne bei Personen, die sehr engen Kontakt zu kranken Tieren hatten, eine Bindehautentzündung auftreten. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern sei unbedenklich.

(SDA)

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