Jetzt droht dem St.-Ursen-Brandstifter Andres Zaugg die Verwahrung
«Ich bedaure nichts!»

Anstatt auf freiem Fuss zu sein, sitzt Andreas Zaugg weiter im Gefängnis – wegen attestierter «paranoiden Persönlichkeitsstörung» und «hohem Rückfallrisiko». Steht ihm nun ein lebenslanger Aufenthalt hinter Gittern bevor?
Publiziert: 15.07.2015 um 19:23 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 21:49 Uhr
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Andres Zaugg im Dezember in seiner Zelle im Gespräch mit BLICK.
Foto: Peter Gerber
Von Ralph Donghi

Er hat seine Strafe längst abgesessen und wäre in diesen Tagen vielleicht sogar freigekommen. Doch der Brandstifter der St.-Ursen-Kathedrale in Solothurn muss im Gefängnis bleiben. Für Andres Zaugg (65) wurde Sicherheitshaft verfügt. Jetzt droht ihm die Verwahrung.

Der für den Fall zuständige Amtsgerichtspräsident Yves Derendinger bestätigt gegenüber BLICK: «Er hat sich den ihm angebotenen Therapien verweigert. Wegen dieser Aussichtslosigkeit hob das Departement des Innern seine stationäre Massnahme auf und stellte Antrag auf Anordnung der Verwahrung. Und das Haft­gericht verfügte am 3. Juli sechs Monate Sicherheitshaft.»

Dann fällt das Amtsgericht Solothurn-Lebern einen neuen Entscheid. In der Zwischenzeit wird Zaugg erneut begutachtet. Die aktuelle Diagnose attestiert ihm eine «paranoide Persönlichkeitsstörung» und ein «hohes Rückfallrisiko».

Zaugg hatte die Kathedrale am 4. Januar 2011 in Brand gesteckt. Bereits 2010 hatte er gedroht, sich in einem Zug in die Luft zu sprengen. Und 2009 gar, einen Zug zum Entgleisen zu bringen. Dafür wurde er im Jahr 2011 zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt, aufgeschoben für die stationäre Behandlung.

Als BLICK Andres Zaugg letzten Dezember in der Justizvollzugsanstalt Im Schachen in Deitingen SO besuchte, sagte er: «Ich wollte auf Missstände aufmerksam machen. Und dass Menschenrechte eingehalten werden.» Und sowieso: Er habe keine Menschenleben gefährden wollen. «Wenn ich das gewollt hätte, hätte ich es tun können.» Er habe absolut nicht den Eindruck, dass er spinne. «Man sollte die Ärzte prüfen.»

Diese Meinung vertrat Zaugg auch in der Haftverhandlung vom 3. Juli. «Ich bin gerne bereit, mich therapeutisch behandeln zu lassen, aber nicht von Leuten, die selber eine Therapie nötig haben», sagte er. «Ein Therapeut müsste meinen Überlegungen folgen wollen.»

Auf die Frage des Gerichts, ob er Protestaktionen plane, wenn er nun entlassen würde, antwortete Zaugg: «Das ist absolut nicht nötig. Jene, die ich gemacht habe, sind bekannt. Es ist so herausgekommen, wie ich dachte, daher muss ich jetzt nichts mehr unternehmen.»

Auf die wichtige Frage der Haftrichter, ob er die begangenen Taten bedaure, entgegnete Andres Zaugg: «Es wäre geheuchelt, wenn ich das täte.» Im Grunde genommen wolle er «nicht ganz vergessen gehen».

Im Dezember wird über sein Schicksal entschieden. Mit der Möglichkeit auf Verwahrung und lebenslangen Aufenthalt hinter Gittern rechnete er schon letzten Dezember, als er sagte: «Hier komme ich nicht lebend raus.»

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