Irrer Nachbarschafts-Streit in Genf
Antons Standuhr gilt als Lärmbelästigung

Ein Erbstück, das halbstündlich läutet, und dünne Wände: Ein irrer Nachbarschafts-Streit beschäftigt die Genfer Behörden.
Publiziert: 04.11.2015 um 20:27 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:26 Uhr

Seit 1962 läutete die imposante Standuhr jede halbe Stunde in der Wohnung des Genfer Rentners Anton (70). Doch jetzt ist das Erbstück des Grossonkels verstummt, wie «Le Matin» berichtet. Am 18. September hat Anton das Uhrwerk abgestellt.

Die neuen Nachbarn – sie wohnen seit dem Sommer im 50er-Jahre-Block – hatten wegen Lärmbelästigung die Polizei gerufen. «Von der ersten Nacht an, war es ein Horror!», sagen sie. «Es war unaushaltbar, man wähnte sich statt im Schlafzimmer in einer Kirche.»

Sie hätten zwar versucht, mit Anton zu reden, doch der wollte nicht einlenken. So kams zum Anruf bei der Polizei. Dass sich seit 1962 niemand über den Lärm beklagt habe, heisse nicht, dass die Gesetze nicht gälten, sagen die Nachbarn.

Die Ordnungshüter tauchten dann Ende August um punkt 22 Uhr zum Soundcheck auf. Die Polizisten protokollierten tatsächlich einen «exzessiven Glockenspiel-Lärm, der die öffentliche Ruhe stört». Weil Anton die Busse von 250 Franken (150 Franken für den Lärm, 100 Franken Gebühren) angefochten hat, hat er jetzt sogar einen Strafbefehl über 350 Franken erhalten. Wenn er den nicht zahlt, muss er zwei Tage ins Gefängnis.

Aufgeben will Standuhren-Fan Anton aber auf keinen Fall: Das Testament seines Grossonkels selig verbiete ihm das. (bih)

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