Mann (72) erstickte sie beim Sexspiel
Drei Jahre Knast wegen fahrlässiger Tötung an Ehefrau (†66)

In Genf wurde ein Mann (72) beim Berufungsverfahren freigesprochen, der wegen Mordes an seiner Frau im Jahr 2016 angeklagt worden war. Die Richter liessen die These eines Sexspiel-Unfalls gelten. Das Urteil: Drei Jahre Haft mit Teilbewährung wegen fahrlässiger Tötung.
Publiziert: 09.03.2023 um 19:12 Uhr
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Aktualisiert: 19.07.2023 um 12:23 Uhr
Die Genfer Justiz hat einen 72-Jährigen, der wegen des Mordes an seiner Frau im Jahr 2016 angeklagt war, in einem Berufungsverfahren freigesprochen. (Symbolbild)
Foto: MARTIAL TREZZINI

In erster Instanz war der heute 72-jährige Geschäftsmann für schuldig befunden worden, seine Frau durch Ersticken mit einem Kissen getötet zu haben. Er war zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die Tat hatte sich im Februar 2016 in der Wohnung der damals 66-jährigen Ehefrau ereignet.

Der Angeklagte, ein Geschäftsmann aus Solothurn, hatte zunächst behauptet, seine Frau sei aufgrund eines Schwächeanfalls eines natürlichen Todes gestorben. Er hatte erklärt, dass er sie auf dem Badezimmerboden gefunden und in Panik ins Schlafzimmer gezogen und auf das Bett gehoben habe.

Kurz vor seinem Berufungsverfahren, das vergangene Woche stattfand, hatte der Mann der Justiz aber eine neue Erklärung geliefert. Seiner Meinung nach sei der Tod seiner Frau das Ergebnis eines erotischen Erstickungsspiels, das schief gelaufen sei. Er habe aus Scham nicht darüber sprechen können.

Feder in Bronchien gefunden

Dass die Frau mit Bettzeug am Atmen gehindert worden war, darauf deutet der Umstand hin, dass eine 4,5 Zentimeter lange Daunenfeder in deren Bronchien gefunden wurde. Für die Richter stand fest, dass das Opfer die Feder in einem verzweifelten Versuch zu atmen eingesogen hatte.

Die Anklage, die 14 Jahre Haft gefordert hatte, konnte laut Berufungskammer keine Gegenthese präsentieren zu der vom Angeklagten vorgebrachten.

Laut dem Vorsitzenden der Strafkammer hat der Mann «grob fahrlässig» gehandelt. Auch, dass er sieben Jahre lang über die Wahrheit geschwiegen hatte, wurde ihm vorgeworfen. Der Geschäftsmann habe nur seinen Ruf schützen wollen.

Der Strafkammervorsitzende wies abschliessend auf gewisse Grauzonen hin und bedauerte, dass der Mann nicht alles offengelegt habe. Angesichts dieser Umstände verhängten die Richter die Höchststrafe für fahrlässige Tötung: drei Jahre Freiheitsstrafe, davon 18 Monate unbedingt und anschliessend teilbedingt. Der Mann hat bereits fast ein Jahr im Gefängnis verbracht.

Die Angehörigen des Angeklagten waren zahlreich zum Prozess erschienen, um den 72-Jährigen beim Prozess zu unterstützen. Selbst die Kinder der Verstorbenen unterstützten ihn. Sie hielten es für unmöglich, dass dieser eine solche Tat begangen haben könnte. (SDA)

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