Der Mann behauptete, dass seine Freundin Selbstmord begangen habe und erklärte sich für unschuldig. Ihr Mandant wolle den Fall ans Bundesgericht weiterziehen, sagten seine Verteidiger. Das Gericht sah es hingegen als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Freundin im Dezember 2019 in der gemeinsamen Wohnung Chêne-Bourg GE getötet hat.
Die Richter schenkten der Selbstmordthese des Angeklagten keinen Glauben. Es sei unmöglich, dass sich das Opfer eine 19 Zentimeter lange Klinge «so tief» in den Körper gestossen habe. Um ein solches Ergebnis zu erzielen, sei eine grosse Entschlossenheit erforderlich gewesen, betonten die Richter. Zudem habe die junge Frau nie ernsthaft Selbstmordgedanken gehegt.
Das junge Paar hatte sich im Sommer 2015 in Südfrankreich kennengelernt, wo das Opfer damals wohnte. Er war damals 17 und sie 16 Jahre alt. Sie trafen sich an den Wochenenden und in den Ferien. Sie zog schliesslich im September 2019 in den Kanton Genf in die Wohnung ihres Partners, der zu diesem Zeitpunkt arbeitslos war. Die Beziehung war von Streitigkeiten geprägt.
(SDA)