In einem am Freitag veröffentlichten Urteil bestätigt die zweite Strafrechtsabteilung den Entscheid des Justizgerichts des Kantons Genf. Diese konnte zu Recht von einer schweren Schuld ausgehen: Der Verurteilte handelte demnach aus reiner Gewinnsucht, obwohl er sich in einer komfortablen finanziellen Situation befand. Er hat sich gegenüber den Mietern, die er betrogen hat, gleichgültig und sogar verächtlich verhalten.
Die Richter betonen auch die Dauer der kriminellen Periode - mehr als 8 Jahre - und das wiederholte und systematische Handeln des Beschwerdeführers. Schliesslich habe sich seine Zusammenarbeit mit der Justiz rasch verschlechtert, was auf eine fast völlig fehlende Einsicht schliessen lasse.
Unter diesen Umständen erscheint die Verhängung einer Freiheitsstrafe - anstelle von Tagessätzen - angemessen. Die Genfer Justiz war nämlich der Ansicht, dass eine Geldstrafe nicht ausreichen würde, um den Anwalt davon abzuhalten, erneut straffällig zu werden, während er noch in der Immobilienverwaltung tätig ist. Diese Wahl sei nicht rechtswidrig, schlussfolgert das Bundesgericht.
Thierry Ador kümmerte sich in Zusammenarbeit mit einer Hausverwaltung zwischen 2009 und 2017 um die Verwaltung und Vermietung von zwei Gebäuden in Morges und Lausanne. Bei der Erstellung von zehn neuen Mietverträgen teilte er der Hausverwaltung falsche Beträge bezüglich der alten Mieten sowie fiktive Namen von ehemaligen Mietern mit.
Diese Angaben wurden von der Hausverwaltung auf dem offiziellen Formular für den neuen Mieter eingetragen. Damit konnte eine massive Mietzinserhöhung verschleiert und vermieden werden.
(Urteil 7B_444/2023 vom 16. Juli 2024)