Im Kanton Jura macht ein Hunde-Spaziergang sprachlos. Statt ihren Vierbeiner zu Fuss auszuführen, bindet die Besitzerin ihr Tier kurzerhand an die Anhängerkupplung ihres Autos. Ein Augenzeuge ist fassungslos, filmt den Vorfall – und meldet die Beobachtung der Polizei. Und: Jetzt schlägt die Zürcher Stiftung für das Tier im Recht (TIR) Alarm.
Passiert ist der Vorfall bereits am 11. September in Montignez JU. Die Polizei konnte dem Augenzeugen zunächst jedoch nicht weiterhelfen. Das Video reiche als Beweis für «kategorisierten Missbrauch» des Hundes nicht aus, sagte man ihm. Laut dem Augenzeugen bräuchte die Polizei «ein Bild des verletzten Tieres» oder «ein Video, bei dem das Auto mehr als 50 km/h fährt». Der Fall werde jedoch untersucht.
Tatbestand der Tierquälerei sei deutlich
Für die Stiftung für das Tier im Recht ist der Fall jedoch eindeutig. «Im Video ist sichtbar, wie der Hund hin- und herläuft, was klar Unwohlsein und Nervosität ausdrückt», sagt Caroline Mulle von der TIR. Und weiter: «Durch das im Video gezeigte Verhalten, werden die Bedürfnisse des Hundes in einem erheblichen Mass vernachlässigt.»
«Der Tatbestand der Tierquälerei ist näher zu prüfen», verlangt Mulle. Denn Tierquälerei begeht unter anderem, wer ein Tier misshandelt, vernachlässigt, unnötig überanstrengt oder dessen Würde in anderer Weise missachtet. Im Video sei ersichtlich, dass der Hund nicht nur stark in seinen Bewegungsmöglichkeiten gehindert werde, sondern auch den Abgasen des fahrenden Fahrzeugs ausgesetzt wird, «was kaum als gesundheitsfördernd einzustufen ist».
Geschwindigkeit des Autos irrelevant
Demnach sei die Strafbarkeit der Halterin wegen Vernachlässigung beziehungsweise Misshandlung zu prüfen. Dazu benötige man kein Video, bei dem ersichtlich sei, dass das Auto besonders schnell fahre, wie die Kantonspolizei gegenüber dem Augenzeugen geäussert haben soll.
«Die Geschwindigkeit des Autos kann für die Beurteilung der Tierschutzrelevanz zwar ein Faktor sein, ist aber nicht das ausschlaggebende Argument, um eine strafrechtliche Untersuchung zu unterlassen», erklärt Caroline Mulle. Es handle sich laut der Stiftung definitiv um ein Offizialdelikt. Demnach müssen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden tätig werden – sobald sie von möglichen Tierschutzverstössen Kenntnis erhalten. Nun werden die Abklärungen der Polizei abgewartet. (euc)