Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Waadtländers Thierry G. (46) zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren bestätigt. Der Mann hatte Ende Oktober 2012 seine rumänische Ehefrau Claudia G. (†36) erdrosselt und sie danach im Wald vergraben (BLICK berichtete).
Der Verurteilte und seine Frau hatten sich knapp ein Jahr vor dem Drama im Internet kennengelernt. Sie heirateten bereits Ende März 2012. Mitte Juli kam ihr gemeinsamer Sohn zur Welt. In der Beziehung kam es aber bald darauf zu Spannungen und Streit.
45 Tage nach der Tat, führte der Mann die Ermittler schliesslich zur Stelle, wo er die 36-jährige Rumänin vergraben hatte. Die Polizei hatte die Frau trotz Suchaktionen nicht finden können.
Erstinstanzlich zu 14 Jahren verurteilt
Das Bundesgericht ist in seinem am Mittwoch publizierten Urteil zum Schluss gekommen, dass die Qualifikation der Tat als Mord korrekt sei. Zudem habe es im Rahmen des Ermessens des Kantonsgericht gelegen, den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren zu verurteilen.
Die Lausanner Richter bezeichnen das Verschulden des Verurteilten als schwer. Er habe egoistisch gehandelt und sei geplant und zielgerichtet vorgegangen.
Die erste Instanz hatte den Mann wegen Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Vor Bundesgericht beantragte der Waadtländer die gleiche Qualifikation und eine maximal 14-jährige Freiheitsstrafe.
Ehemaliger Kaderangestellter
Der Waadtländer hatte vor dem Drama als Ingenieur und Kaderangestellter bei der Stadt Lausanne gearbeitet. Vor dem Mord im eigenen Zuhause in Assens hatte er bei Freunden zu Abend gegessen. Weil Schneefall einsetzte, blieb er über Nacht dort - zumindest vordergründig.
In der Nacht kehrte er nach Hause zurück, erdrosselte seine Frau, fingierte einen Einbruch, und begrub sein Opfer im Wald. Am nächsten Tag rief er zudem zu Hause an und ging sein Auto waschen. Nach seiner Tat bis zur Rückkehr am nächsten Tag war der Sohn unbeaufsichtigt. (SDA/stj)
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