Im Wallis sind die Wege kurz und die Politiker nah am Volk: Als der EHC Visp im April 2014 die Liga B im Eishockey gewann, fragte der CEO die zuständige Gemeinderätin Carmen Lorenz (CSP) an, ob die Fans Petarden zünden dürfen.
Noch am gleichen Tag kam die Bewilligung per Mail. Tags darauf zündeten 20 Jugendliche beim Sepp-Blatter-Schulhaus ihre Fackeln. Passiert ist nichts, verletzt wurde niemand, illegal wars trotzdem. Denn Seenotfackeln fallen unter das Sprengstoffgesetz und dürfen nicht zum Vergnügen gezündet werden.
Die Staatsanwaltschaft verurteilte Gemeinderätin Lorenz erst zu einer Geldstrafe von 1800 Franken auf Probe. Doch die Gemeinderätin erhob Einspruch.
Das zweite und nun rechtskräftige Urteil fiel milder aus. Weil Lorenz unter Zeitdruck war und auch nicht beabsichtigt hatte, gegen das Gesetz zu verstossen, erhält sie eine Busse von 400 Franken. Und keinen Eintrag im Strafregister.
Lorenz akzeptiert das Urteil ist aber erstaunt über die Anzeige an sich. Die Pyros seien gesittet und abseits von Publikum gezündet worden, wie sie das verlangt hatte, sagt sie dem «Walliser Boten». Ihr Fazit: «Ich habe das Gesuch bewilligt und trage damit die Verantwortung. Mittlerweile weiss ich natürlich, dass die Bewilligung nicht rechtens war, und musste so Lehrgeld bezahlen.» (sas)