Das Drama vom 4. November 2011 sei «nicht die Folge eines Unfalls», der Angeklagte habe im Gegenteil absichtlich auf seine Freundin geschossen, kommt das Walliser Kantonsgericht im Urteil zum Schluss. Die in erster Instanz ausgesprochene Freiheitsstrafe von 12 Jahren sei «durch die Schuld des Angeklagten und die Schwere seines Vergehens gerechtfertigt».
Zudem seien auch die Bedingungen für eine therapeutische Massnahme zur Behandlung der psychischen Störungen des Mannes in einem geschlossenen Umfeld erfüllt. Das Urteil des Bezirksgerichts Siders vom Januar wurde vom Kantonsgericht somit vollumfänglich bestätigt; die Berufung des Verurteilten wurde abgewiesen.
Verteidiger verlangte mildere Strafe
Der psychisch labile Anthony A. hatte 2011 als 23-Jähriger im Walliser Dorf St-Léonard seine Freundin Christina B.* (†21) vermutlich nach einem Streit mit einem Sturmgewehr 90 erschossen. 2010 war er bereits wegen verschiedener Vermögensdelikte und Drogenkonsums gerichtspolizeilich erfasst worden. Ausserdem war er 2008 wegen Drohung und Sachbeschädigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Sein Verteidiger führte während des Appellationsprozesses, der im Juni stattgefunden hatte, verschiedene Beispiele von schmutzigen Morden an, die mit 15 Jahren Gefängnis bestraft worden seien. «Das Urteil der ersten Instanz zeichnet ein Bild eines psychopathischen Monsters, das der Angeschuldigte nicht ist», sagte der Verteidiger und verlangte eine mildere Bestrafung.
Die Staatsanwältin forderte die Richter hingegen auf, das Urteil der ersten Instanz vollumfänglich zu bestätigen.
Diskussion um Umgang mit Armeewaffen
Der Anwalt von Anthony A., Grégoire Rey, sagte heute Freitag auf Anfrage, dass sein Mandant Rekurs beim Bundesgericht einreichen werde. Er hält die Freiheitsstrafe für zu hoch und stellt auch die therapeutische Massnahme in einer geschlossenen Umgebung in Frage, die dem gegenwärtigen Zustand des Verurteilten nicht Rechnung trage.
Das Tötungsdelikt von St-Léonard und ein ähnlicher Fall vom 14. November 2011 in Boudry NE, bei dem ein 23-Jähriger durch einen Schuss aus einer Armeepistole getötet worden war, hatten die Politik dazu veranlasst, Massnahmen gegen den Missbrauch von Armeewaffen zu beschliessen, unter anderem einen besseren Informationsaustausch. (SDA)
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