Der Walliser Léonard Favre zweigte 645000 Franken aus der Kasse des Segelflugclubs Sitten ab. Um seine Unterschlagungen zu vertuschen, habe er seine diversen Methoden im Laufe der Zeit immer mehr verfeinert, so das Bundesgericht. Jetzt wurde das Urteil der Vorinstanz bestätigt: 30 Monate Knast.
Besonders brisant: Angesichts der Persönlichkeit des Angeklagten, schliesst das Bundesgericht eine Rückfallgefahr nicht ganz aus.
Favre war im Februar 2006 verhaftet worden als die Betrugsfälle aufflogen. Bis dahin war er Berater der Waadtländer Regierungsrätin Jacqueline Maurer gewesen, hatte die Walliser Wirtschaftsförderung geleitet und war Direktionsmitglied des Krankenversicherers Groupe Mutuel.
Bereits das Kreisgericht Sitten hatte Favre als erste Instanz wegen Betrugs, Vertrauensbruch und Urkundenfälschung zu 42 Monaten Gefängnis verurteilt. Diese Strafe wurde allerdings vom Walliser Kantonsgericht in zweiter Instanz auf 30 Monate Gefängnis reduziert, die Hälfte davon auf Bewährung.
Da Favre seine Taten nie bestritt und sich überdies zur Rückzahlung von 600000 Franken verpflichtete, wurde auch die jetzt verkündete Strafe teilweise bedingt ausgesprochen. (sda/dct)