Eine schwerbehinderte Person verliert im Jahr 2008 ihren Vater. Darauf meldet sich ein Mann, ein 52-jähriger Walliser, per Mail und will die Vormundschaft übernehmen. Er ist ein guter Freund des Verstorbenen.
Doch der vermeintliche Freund entpuppt sich als mieser Abzocker. Anstatt Rechnungen für sein Mündel zu bezahlen, hebt er innerhalb von zweieinhalb Jahren 400 Mal Geld vom Konto seines Mündels ab. 250' 000 Franken insgesamt. Das schreibt der «Walliser Bote».
Vor dem Bezirksgericht Visp (VS) sagte der Mann aus, er habe das Geld für seine Schulden gebraucht. «Es tut mir ausserordentlich leid», behauptete er gestern. Doch der Richter nimmt dem Mündel-Abzocker die Reue nicht ab: Er verurteilt den Vormund zu einer Haftstrafe von 24 Monaten. (kab)