Es war ein Grosseinsatz für die Bergretter, als am Montag auf dem Pigne d'Arolla VS 14 Skitourenfahrer aus der Luft geborgen werden mussten. Die Berggänger wurden von einem Schneesturm überrascht und mussten die Nacht im Freien verbringen. Am Ende waren sechs tote Skitourenfahrer zu beklagen.
Weil die Helikopter der Rettungsorganisationen nicht landen konnten, mussten die verunglückten Berggänger einzeln mit der Winde geborgen werden. Der Einsatz dauerte mehrere Stunden und wurde von der Stiftung Alpine Rettung Schweiz (ARS) koordiniert. Ein Grosseinsatz, der ins Geld ging.
3500 Franken pro Helikopterrettung
Eine Helikopterrettung durch die Rega ohne zusätzliche Fachspezialisten kostet im Schnitt rund 3500 Franken, sagt Harald Schreiber, Mediensprecher der ARS. Je nach Dauer des Einsatzes und wenn zusätzliche Fachspezialisten benötigt werden, können die Kosten aber auch um ein Vielfaches höher liegen.
Schreiber betont aber, dass eine Rettung nie von einer Kostengutsprache oder Kostenübernahme abhängig gemacht wird. Nach der Rettung oder der Bergung kommt dann aber die Quittung. Und die müssen die Geretteten oder deren Angehörigen zahlen.
Bei Schweizern übernimmt je nach Rettungsgrund die Krankenkasse einen Teil der Kosten. Den Rest berappen die betroffenen Personen selber. Ausser, sie sin d Gönner einer der Rettungsorganisationen.
640'000 Franken abgeschrieben
Bei Touristen aus dem Ausland ist nicht immer klar, ob die Geretteten oder deren Angehörigen die Rechnungen begleichen können. Im schlimmsten Fall bleiben die Bergretter auf den Kosten sitzen. «2017 hat die ARS rund 640'000 Franken abschreiben müssen», sagt Rega-Mediensprecher Harald Schreiber.
Damit die Kosten für die Bergrettung auch von ausländischen Touristen gedeckt werden können, arbeitet die ARS mit Inkassobüros zusammen.
Philipp Perren, Verwaltungsrat bei der Air Zermatt, sagt dem BLICK, dass sie vor allem bei Rettungen von Touristen aus dem Ostblock oft keine Hoffnungen hätten, jemals Geld zu sehen. «Vor allem bei Todesfällen ist es schwierig, die Rettungskosten bei den Angehörigen einzutreiben.»