Wenn sie nicht Mundart können
Deutsche Kindergärtnerinnen verlieren im Aargau den Job

Publiziert: 29.05.2015 um 10:20 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 17:45 Uhr

Kindergärtnerinnen und Kindergärtner aus Deutschland, die keine Fachkompetenzen für das Unterrichten in Mundart verfügen, verlieren im Kanton Aargau auf Ende des Schuljahres 2018/2019 ihren Job. Dies ist eine Folge der vom Aargauer Stimmvolk angenommenen Mundart-Initiative.

Um die mit einem Ja-Stimmenanteil von 55,21 Prozent angenommene Volksinitiative «Ja zu Mundart im Kindergarten» umzusetzen, schlägt die Aargauer Regierung dem Kantonsparlament eine Änderung des Schulgesetzes vor. Darin wird festgelegt, dass die Unterrichtssprache im Kindergarten grundsätzlich Mundart ist.

Diese Vorgabe könne für Lehrpersonen aus Deutschland, die der Mundartsprache nicht mächtig sind, Konsequenzen auf die Anstellung haben, heisst es in der am Freitag veröffentlichten Botschaft der Regierung an den Aargauer Grossen Rat. Neben dem Schulgesetz soll deshalb gleichzeitig auch das Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen geändert.

Darin soll festgeschrieben werden, dass Anstellungsverhältnisse von Kindergartenlehrpersonen, die Ende 2018 noch nicht über die erforderlichen Fachkompetenzen für das Unterrichten in Mundart verfügen, frist- und termingerecht auf Ende Schuljahr 2018/19 aufgelöst werden müssen.

Mit dieser Übergangszeit will die Regierung den Betroffenen genügend Zeit geben, einen Stufenwechsel vorzunehmen oder sich in der Schweizer Mundartsprache weiterzubilden. Mit der heutigen Ausbildung sei es möglich, dass Kindergartenlehrpersonen auch erste oder zweite Klassen von Primarschulen unterrichten können, sagte Victor Brun, der Leiter Sektion Unterricht, Abteilung Volksschule, auf Anfrage.

Derzeit sind laut Brun im Kanton Aargau 59 Ausländerinnen oder Ausländer als Kindergartenlehrpersonen angestellt. 36 davon stammen aus Deutschland.

Allerdings müssen nicht alle Kindergärtnerinnen und Kindergärtner aus dem deutschen Sprachraum von ausserhalb der Schweiz über die Klinge springen. Verwandte Dialekte aus dem alemannischen Sprachraum wie dem Elsass, Baden-Württemberg, Liechtenstein oder Vorarlberg, würden akzeptiert. Der Entscheid dazu, ob die Sprachkompetenzen ausreichen, liegt bei den Schulpflegen.

Teilweiser Unterricht in Hochdeutsch ist an Aargauer Kindergärten weiterhin möglich. Im Lehrplan des Kindergartens soll festgelegt werden, dass sich diese Unterrichtsteile auf Situationen mit klarem Bezug zur Standardsprache beschränken sollen wie beim Vorlesen oder beim Kennenlernen von Reimen, Versen und Liedern.

Nach der Annahme der Mundart-Initiative am 18. Mai 2014 hatte die Aargauer Regierung ihre Vorschläge für die Umsetzung Ende November 2014 für drei Monate bei Parteien, Gemeinden und Lehrerverbänden in die Vernehmlassung gegeben. Die Vorschläge fanden eine deutliche Zustimmung.

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