Wenn bei Tätern häuslicher Gewalt Rayon- und Kontaktverbot nichts mehr nützen
Ab 1. Januar gibt es elektronische Fussfesseln für Täter

Rayon- und Kontaktverbote genügen in vielen Fällen, Schlimmeres zu verhindern. Aber nicht immer, wie der Tod von Ayla K. (†30) gezeigt hat. Auch deshalb dürfen ab dem 1. Januar Tätern häuslicher Gewalt Fussfesseln angelegt werden.
Publiziert: 16.10.2021 um 18:28 Uhr
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Aktualisiert: 16.10.2021 um 19:11 Uhr
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Mindestens 21 Femizide wurden dieses Jahr in der Schweiz schon verübt.
Foto: https://www.stopfemizid.ch/ / Blick Grafik

Haben die Behörden alles getan, um den Tod von Ayla K.* (†30) zu verhindern? Das Rayon- und Kontaktverbot hinderte Serdar K.* (46) nicht daran, am Mittwoch seine Ehefrau zu besuchen und mutmasslich zu erstechen.

«Was in Altstetten passierte, ist tragisch», sagt Doris Binda. Als Beraterin und Mitglied der Geschäftsleitung der Beratungsstelle Frauen-Nottelefon Winterthur führt sie täglich Gespräche mit Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind. Glücklicherweise gingen die meisten Fälle viel glimpflicher aus als derjenige von Ayla K., sagt Binda.

Untersuchungshaft, wenn Kontaktverbot nicht reicht

«Massnahmen wie Wegweisungen, Kontakt- und Rayonverbote dienen der Deeskalation nach einem Gewaltakt», sagt Binda. Die Zeit, in der sich die Betroffenen nicht sehen dürfen, würde beiden helfen, einen klaren Kopf zu bekommen. In vielen Fällen sei dies bereits genug, um die Situation zu schlichten. Allein im letzten Jahr wurden über 20'000 Straftaten im häuslichen Bereich registriert, nur sehr selten führten diese zu einem Tötungsdelikt. Für Binda der Beweis, dass die zur Verfügung stehenden Massnahmen grundsätzlich ausreichen.

Karin Keller-Sutter will Täter-Tracker

Aber für gewisse Personen würden die Verbote schlichtweg nicht reichen, sagt Binda. Da gelte es durch die Behörden jeweils zu überprüfen, ob Untersuchungshaft angeordnet werden müsse. «Ich finde, die Polizei macht gute Arbeit für den Schutz von Gewaltbetroffenen. Leider kann kein Gesetz 100 Prozent Sicherheit bieten.»

Wohl auch deshalb hat der Bundesrat entschieden, dass es ab dem 1. Januar 2022 möglich sein wird, bei Rayon- oder Kontaktverboten dem Täter ein elektronisches Armband oder eine elektronische Fussfessel anzulegen. Damit wird deren Aufenthaltsort fortlaufend aufgezeichnet. Justizministerin Karin Keller-Sutter (57, FDP) hat zudem den Wunsch geäussert, dass Opfer einen Tracker erhalten sollen, der einen Alarm auslöst, wenn sich der Täter nähert. Dadurch sollen die Opfer mehr Zeit haben zu fliehen. Zeit, die Ayla K. nicht mehr hat.

* Namen geändert

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