Wende im Fall Mansour
Vergewaltiger wird ausgeschafft

Fast drei Jahre sass er – wegen Vergewaltigung. Jetzt ist Hassan Mansour in Ausschaffungshaft. Doch seine Frau kämpft für ihn.
Publiziert: 30.12.2012 um 13:06 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 21:30 Uhr
Marion Mansour und ihr inhaftierter Ehemann Hassan Mansour.
Foto: blick
Sarah Weber

Die Wende kam kurz vor Weihnachten: Marion Mansour (33) schaffte es, dass ihr Mann aus der Strafanstalt Pöschwies entlassen wurde. Das war eine grosse Überraschung, denn Gutachter stufen ihn als rückfallgefährdet ein. Doch Hassan Mansour (53) war keinen Tag frei. Nun sitzt er im Flughafengefängnis. Ihm droht die Ausschaffung in den Libanon. 

Die Ausschaffung ist der vorläufig letzte Akt einer Geschichte, mit der sich die Justiz schon lange ­herumschlägt: 2005 verklagte Mansours Ex-Partnerin ihn wegen Vergewaltigung. Der Libanese, fast seit 20 Jahren in der Schweiz, bestreitet die Vorwürfe  vehement. Noch bevor das Urteil fällt, lernt er Marion kennen, sie heiraten.

2009 verurteilen die Zürcher Oberrichter Mansour wegen Vergewaltigung, Drohung und mehrfacher Tätlichkeiten. Er muss zehn Monate hinter Gitter. Und eine Therapie beginnen: Gutachter attestieren ein «deutliches Risiko für ­einen Rückfall», besonders im «innerfamiliären» Umfeld. Konkret: Er sei eine Gefahr für jede neue Partnerin.

Mansour bestreitet die Vergewaltigung

Doch da Mansour bestreitet, seine Ex-Frau vergewaltigt zu haben, verweigert er auch die Therapie in der Strafanstalt Pöschwies. Sein damaliger Anwalt Marcel Bosonnet im Sommer in der «Rundschau»: «Es ist logisch, dass Mansour sich dieser Therapie verweigert. Er müsste zugeben, dass er ein Delikt begangen hat, von dem er aber sagt, er habe es nie begangen.»

Der Häftling widersetzt sich, bis er seine Strafe abgesessen hat, und beantragt die Entlassung. Doch die Behörden lehnen ab, da sich an seinem Zustand ohne Therapie nichts geändert habe. Also sitzt Mansour fast drei Jahre im Gefängnis – erheblich länger als die Strafe, zu der ihn das Gericht verurteilt hatte.

Seine Frau kämpfte um ihn. Die Musiklehrerin aus Zürich legte sich mit Richtern, Psychiatern, Gutachtern an. «Hassan ist kein Vergewaltiger und auch keine Gefahr für mich», ist sie überzeugt. «Warum darf der Staat mich vor meinem Mann schützen, obwohl ich das gar nicht will?», fragt Marion Mansour. Sie spricht von einem «Justizskandal».

Im Juni schafft das Bundesgericht Klarheit: Es fehlt die Grundlage, dass Hassan weiterhin im Gefängnis festgehalten werden kann. Kurz darauf die Fachkommission: «Trotz hoher Rückfallgefahr erachtete die Fachkommis­sion daher die Aufhebung der stationären Massnahme infolge Aussichtslosigkeit als unumgänglich.»

Flughafenknast statt Freiheit

Hassan darf das Gefängnis verlassen. Doch da seine Aufenthaltsbewilligung abgelaufen ist und wegen Straffälligkeit nicht verlängert wurde, verfügt das Migrationsamt die Wegweisung. Mansour kommt statt in Freiheit direkt in den Flughafenknast.

Weihnachten hat Marion Man-sour deshalb erneut ohne ihren Mann verbracht. «Es ist psychische Folter. Mein Mann würde sogar zurück, um endlich in Ruhe leben zu können», sagt Marion Mansour. Doch sie kämpft weiter. Ein Leben im Libanon ist für die Schweizerin keine Option. Gegen die Ausschaffung legte sie deshalb erneut Beschwerde ein.

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