Weinbau
Bayer hat wahrscheinliche Ursache für Schäden an Reben gefunden

Der Pharma- und Chemiekonzern Bayer hat rund ein halbes Jahr nach dem Auftreten von Wachstumsstörungen bei Weinreben in sechs europäischen Ländern die wahrscheinliche Ursache gefunden. Sie steht im Zusammenhang mit dem Wirkstoff des Pilzschutzmittels «Moon Privilege».
Publiziert: 30.11.2015 um 15:07 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 22:09 Uhr

Als wahrscheinlichste Ursache für die Wachstumsstörungen konnte Pyridyl-Carbonsäure identifiziert werden, wie Bayer am Montag mitteilte. Dieses Produkt entsteht in der Pflanze beim Abbau von Fluopyram, dem Wirkstoff des Bayer-Mittels «Moon Privilege».

Wenn die Pyridyl-Carbonsäure in ausreichender Konzentration vorhanden sei, könne es die charakteristischen Wachstumsstörungen hervorrufen, hielt Bayer fest. Gemäss den bisherigen Analysen hingen die Wuchsanomalien mit der Anwendung des Pilzschutzmittels in hohen Aufwandmengen gegen Saisonende bei extrem feuchter Witterung zusammen.

Der Pharma- und Chemiekonzern will die Untersuchungen noch fortsetzen um festzustellen, bei welchen Konzentrationen der Pyridyl-Carbonsäure die Wachstumsstörungen auftreten. Die Schäden waren seit Sommerbeginn in bestimmten Weinbauregionen der Schweiz, Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien und Luxemburg beobachtet worden.

Die Schweizer Weinbauern meldeten Schäden in der Höhe von 4,85 Prozent einer Durchschnittsernte und daraus resultierende Umsatzeinbussen von bis zu 80 Millionen Franken. Bereits Mitte Oktober kündigte Bayer Entschädigungen für die Weinbauern an.

Den betroffenen Winzern sollen im 1. Quartal 2016 auf rein freiwilliger Basis individuelle Angebote über Zahlungen unterbreitet werden, bekräftigte der Pharma- und Chemiekonzern am Montag. Die nun veröffentlichten Erkenntnisse hätten auf die Entschädigungsabsicht keinen Einfluss.

Bayer betonte zudem, dass einzig an Weinreben Wachstumsstörungen beobachtet worden seien und keine anderen mit ähnlichen Produkten behandelte Anbaukulturen betroffen seien. Der Schaden beschränkt sich auch auf die sechs genannten Länder.

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