Die Tresenauslage ist der Stolz des Altstadt-Ladens in Locarno TI. Links liegen ganze Käseräder aus Tessiner Tälern neben Käseköstlichkeiten aus dem benachbarten Italien, rechts die Salami, Schinken, Mortadella. Piero Suini (73) weiss, was seine Kundschaft wünscht. Seit 109 Jahren ist das Geschäft in Familienbesitz. In diesen Tagen jedoch haben die Spezialitäten für den Tessiner Lebensmittelhändler einen bitteren Nachgeschmack.
Piero Suini soll über 20'000 Franken an das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit zahlen. Grund: Sein ehemaliger Lieferant hatte die Frischware heimlich in die Schweiz geschmuggelt. Zudem zahlte Angelo P.* nie die Mehrwertsteuer an den Fiskus, die er aber sehr wohl von seinen Abnehmern kassierte. Da der Gauner in der Zwischenzeit untergetaucht und offenbar nicht mehr zu belangen ist, werden nun seine Abnehmer, Schweizer Einzelhändler und Restaurantbesitzer, zur Kasse gebeten. Davon berichtete La Regione. Einer von ihnen ist Piero Suini.
Die üble Masche des Salami-Schmugglers
Die üble Masche des Angelo P.: Der Italiener hatte einen Firmensitz im Tessiner Maggiatal. Er fuhr mit dem Lieferwagen nach Italien, füllte die Ladefläche mit Ware. Kurz vor dem Grenzübergang schickte er seine Frau vor. Die ging zu Fuss zum Grenzposten. War die Luft rein, fuhr Angelo P.* seinen Transporter mit Tessiner Kennzeichen unbeobachtet über die Grenze und lieferte die Ware aus. Das ging genau ein Jahr lang gut. Dann wurde er erwischt. Die Ermittlungen ergaben: P. hatte über 31'000 Kilo Ware geschmuggelt, den Zoll um 262'000 Franken und den Fiskus um rund 19'000 Franken geprellt.
Über 3000 Kilo dieser Ware landete in Suinis Auslage. «Es war ein Schweizer Lieferant. Die Ware war gut, die Preise entsprachen dem Schweizer Markt. Ich habe nichts Böses geahnt», erzählt Piero Suini. Auch nicht, als Angelo P. sich nicht mehr meldete. 2017 betraten Zollbeamte den Laden in der Città Vecchia. Sie wollten die Rechnungen sehen. «Gott sei Dank hatte ich alles ordnungsgemäss abgeheftet und korrekt bezahlt, inklusive Mehrwertsteuer», sagt Piero Suini. «Dass die nicht weitergegeben wurde, dafür kann ich doch nichts», sagt der Tessiner. Als er erfuhr, dass die Ware auch noch geschmuggelt war, fiel der Händler aus allen Wolken.
Bundesverwaltungsgericht zeigt keine Gnade
Damit nicht genug. 2021 präsentierte das Zollamt die Rechnung. Ein Teil der geprellten Zollabgaben und Steuernachzahlungen soll Piero Suini übernehmen. Der Geschäftsmann rekurrierte. Am 17. Oktober 2022 entschied das Bundesverwaltungsgericht ohne Erbarmen. Laut Artikel 75 der Zollverordnung seien neben den Warenführern auch Empfänger sowie Auftraggeber zuführungspflichtig, so die Urteilsbegründung. Unwissenheit schütze eben nicht vor Strafe. Piero Suini hätte nachprüfen müssen, ob die Ware vorschriftsmässig verzollt und die Mehrwertsteuer weitergegeben wurde.
«Das ist absurd», sagt Piero Suini, «ich kann doch nicht von jedem, der mir ein Produkt aus dem Ausland verkauft, Zollpapiere verlangen.» Auf weitere Rekurse will der Tessiner dennoch verzichten. Es sei wohl ein Kampf gegen Windmühlen. «So viel Geld kann ich nicht auf einmal zahlen. Ich werde die Summe in kleinen Monatsraten abzahlen», sagt Piero Suini.
* Name geändert