Weil der Gotthard-Raser jetzt doch in den Knast muss
Deutsche zittern vor Schweizer Strafen

Der Gotthard-Raser Christian R. (43) versuchte vor dem Schweizer Verkehrsgesetz zu flüchten. Vergeblich – er muss bald in Deutschland in den Knast. Die Zeitung «Bild» warnt jetzt die Deutschen: Rasen in der Schweiz wird knallhart bestraft.
Publiziert: 27.04.2018 um 22:06 Uhr
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Aktualisiert: 16.10.2018 um 15:06 Uhr
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Die Deutsche «Bild» warnt vor den Schweizer Verkehrsregeln.
Foto: BILD

«Im Ausland gerast, in Deutschland in den Knast – was dieses Urteil für IHREN Urlaub bedeutet», mahnte die deutsche Zeitung «Bild» am Freitag gross auf die Titelseite. Anstoss war das Urteil für Gotthard-Raser Christian R.* (43), der nun 30 Monate Haft in Deutschland absitzen muss. Schweizer Verkehrsregeln sei Dank.

Rückblick: Christian R. sauste 2014 mit 200 km/h durch den Gotthard-Tunnel, doppelt so schnell wie erlaubt. An einer Autosperre wurde er gestoppt, sein BMW beschlagnahmt. Der Deutsche R. reiste zurück nach Deutschland, um sich einer allfälligen Strafe entziehen zu können.

«Bild» warnt: Wer im Ausland rast, wird härter bestraft

Doch der Plan scheiterte: In seiner Abwesenheit verurteilte ihn das Tessiner Gericht zu 2,5 Jahren Haft – das Urteil wird jetzt vom Justizministerium Stuttgart vollzogen (BLICK berichtete). Christian R. konnte es kaum fassen.

Nach deutschem Gesetz wäre er mit seiner Geschwindigkeitsüberschreitung von 100 km/h nämlich mit einer Busse davongekommen.

Die Bild warnt nun vor der Härte der Schweizer Verkehrsregeln: «Hinter der Grenze ist Schluss mit lustig: Wer in der Schweiz mehr als 80 km/h zu schnell fährt, begeht ein Raser-Delikt. Bei den Eidgenossen führt das automatisch zu mindestens einem Jahr Gefängnis.» Diese kann aber auch bedingt ausgesprochen werden.

Raser müssen nach deutschem Gesetz nicht hinter Gitter

In Deutschland kostet selbst eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung nämlich höchstens 600 Euro – keine Gefängnisstrafe. Umso blöder für den Gotthard-Raser, dass er sich in der Schweiz hat erwischen lassen. 

Europäische Länder haben untereinander ein Vollstreckungsabkommen. Heisst: Ein Gerichtsurteil kann auch im Ausland vollstreckt werden. Christian R. kümmert das nicht. «Ich gehe auf keinen Fall in den Knast», sagt er zur «Bild». Das Urteil ist jedoch rechtskräftig. Sollte sich der 43-Jährige weigern, droht ihm ein Haftbefehl. (hah)

* Name geändert

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