Wegen zwei Flamingo-Figuren
Sprayer von Zürich muss in Deutschland vor Gericht

Harald Naegeli, der Sprayer von Zürich, muss am Dienstag vor Gericht. Der Mann, der Graffiti zur Kunstform erhob, soll in Düsseldorf mit der Spraydose unterwegs gewesen sein.
Publiziert: 01.04.2019 um 13:29 Uhr
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Aktualisiert: 13.06.2020 um 22:05 Uhr
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Harald Naegeli, der Sprayer von Zürich, muss am Dienstag vor Gericht. Der Mann, der Graffiti zur Kunstform erhob, soll in Düsseldorf mit der Spraydose unterwegs gewesen sein.
Foto: Keystone

Weil der Künstler unter anderem die nordrhein-westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste mit zwei Flamingo-Figuren verziert haben soll, ist er wegen Sachbeschädigung angeklagt.

Den Prozesstermin am Düsseldorfer Amtsgericht, auf den Naegeli selbst hingewiesen hatte, bestätigte eine Gerichtssprecherin am Montag. Ursprünglich sollte die Verhandlung bereits vor über einem Jahr stattfinden.

Doch Naegeli war nicht erschienen, wohl, weil er in der Schweiz in einem Spital lag. Zwischenzeitlich ging es ihm gesundheitlich äusserst schlecht, wie er selbst berichtete.

Mehr Verständnis erwartet

Naegeli, der wegen seiner Sprayerei - trotz breiter Proteste von Künstlern und Politikern - schon 1984 in der Schweiz ein halbes Jahr im Gefängnis sass, soll in Düsseldorf rückfällig geworden sein. Ausgerechnet zwei Flamingos an der Fassade der NRW-Akademie könnten ihm nun zum Verhängnis werden.

«Ich verstehe es nicht», sagt sein Verteidiger Gerhard Schaller am Montag auf Anfrage. Gerade von dieser Institution hätte er mehr Verständnis gegenüber der Kunst erwartet. Stattdessen habe die Akademie sogar das Angebot einer aussergerichtlichen Schadensregulierung ablehnt.

Hätte Strafbefehl akzeptieren können

Naegeli selbst hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und von Rechtsbeugung gesprochen. Er hätte sich den Prozess ersparen können, wenn er einen Strafbefehl in Höhe von 600 Euro akzeptiert hätte.

Doch klein beizugeben war noch nie seine Sache: «Herr Naegeli ist der Auffassung, dass das, was er tut, nicht strafbar ist - wenn er es denn war», sagt sein Anwalt.

Stadt toleriert seine Werke

Nicht alle empfinden Naegelis Arbeit in Düsseldorf als Sachbeschädigung. Die Stadt selbst toleriert seine Werke an Brückenpfeilern und Betonfassaden. Ein Tankstellenpächter zeigte sich ebenfalls aufgeschlossen, entfernte einen Naegeli-Flamingo nicht und verzichtete ausdrücklich auf Strafverfolgung.

Dasselbe gilt für einen Düsseldorfer Buchhändler, an dessen Fassade ein «echter Naegeli» prangt. «Man kann es ja auch als Sachaufwertung sehen und nicht als Sachbeschädigung. Wir sind stolz darauf», sagte er.

Naegeli lebt überwiegend in Düsseldorf. 2016 ehrte ihn die Landeshauptstadt mit einer umfassenden Ausstellung im Stadtmuseum mit dem mehrdeutigen Titel: «Der Prozess». (SDA)

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