Wegen Verschwindenlassens angeklagt
Freispruch für angeblichen Lukaschenko-Schergen

Das Kreisgericht Rorschach hat im Fall eines angeblichen Ex-Mitglieds einer belarussischen Sondereinheit sowohl bezüglich Verschwindenlassens als auch Irreführung der Rechtspflege einen Freispruch gefällt. Die Richter sehen in den Schilderungen zu viele Widersprüche.
Publiziert: 28.09.2023 um 15:29 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2023 um 22:40 Uhr
Juri Garawski (45) in St. Gallen vor dem Gerichtsgebäude.
Foto: keystone-sda.ch

Das Kreisgericht Rorschach hat das angebliches Mitglied einer belarussischen Sondereinheit, Juri Garawski (45), im Fall möglicher Gräueltaten freigesprochen. Dem Mann wurden Verschwindenlassen und Irreführung der Rechtspflege vorgeworfen. Die Richter sahen in den Aussagen Widersprüche.

Gewisse Schilderungen seien schlicht absurd, argumentierte der vorsitzende Richter das am Donnerstagnachmittag mündlich verkündeten Urteils. Der Sachverhalt sei nicht erwiesen. Es sei möglich, dass der Beschuldigte mit den dramatischen Schilderungen seinen Asylentscheid positiv habe beeinflussen wollen.

Mit dem angeblichen Mitglied eines belarussischen Spezialkommandos war erstmals in der Schweiz eine Person wegen Verschwindenlassens angeklagt. Am Prozess vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft einen Schuldspruch und eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert, davon ein Jahr unbedingt. Der 45-jährige Beschuldigte gab bei seinem Asylantrag 2019 an, im Auftrag des Regimes des belarussischen Machthabers Alexander Lukaschenko an der Ermordung von drei oppositionellen Politikern beteiligt gewesen zu sein. (SDA/chs)

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