Der ehemalige ERZ-Direktor soll gemäss Staatsanwaltschaft unter anderem wegen ungetreuer Geschäftsführung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt werden.
Wenn es am 15. November nicht zu einer Überraschung kommt, wird dieses Urteil auch tatsächlich verhängt. Es handelt sich um einen Urteilsvorschlag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
ERZ war «Parallelwelt mit eigenen Regeln»
Ab dem Jahr 2015 kamen bei ERZ zahlreiche Unregelmässigkeiten ans Licht. Eine externe Untersuchung zeigte, dass ERZ eine «Parallelwelt mit eigenen Regeln» war. Möglich wurde diese Parallelwelt unter anderem, weil Pauli das volle Vertrauen des Stadtrats genoss.
Am Anfang ging es um einen Dienstwagen für Pauli im Wert von 130'000 Franken, dann um Dienstautos für die gesamte Geschäftsleitung. Danach wurden auf eigene Faust unter anderem ein Oldtimer-Museum für historische Kehrichtwagen, eine Badelandschaft in einem ehemaligen Klärbecken und eine Anlage für Emus und Wildvögel gebaut. (SDA)