Alle drei Strafanzeigen würden nun geprüft, allenfalls werde Huonder zu einer Stellungnahme eingeladen, hiess es weiter.
Strafanzeigen, welche sich ebenfalls auf den entsprechenden Artikel 259 im Schweizer Strafgesetzbuch berufen, waren diese Woche schon von einer Privatperson aus dem Kanton St. Gallen sowie vom Schwulenverband Pink Cross bei der Staatsanwaltschaft eingereicht worden.
Huonder hatte im Vortrag in Fulda Textstellen aus dem Alten Testament zitiert, wonach Homosexualität eine Gräueltat sei, die mit dem Tod bestraft werde. Der Kirchenmann war nach empörten Reaktionen auf seine Ansichten in der Folge zurückgekrebst. Er entschuldigte sich am Donnerstag öffentlich und in einem Brief an 800 Mitarbeitende im Bistum Chur und besonders bei «homosexuell empfindenden Menschen».
In einer ersten Stellungnahme Anfang vergangener Woche hatte der konservative Kirchenmann noch von einem Missverständis gesprochen. Huonders in Fulda verbreitete Ansichten über Ehe und Sexualität führten auch innerhalb des Kreises der Schweizer Bischöfe zu einer Reaktion.
Der St. Galler Bischof Markus Büchel setzte in einer öffentlichen Stellungnahme einen Kontrapunkt zu Huonder. Menschen und ihre Beziehungen dürften nicht auf die Sexualität reduziert werden, schrieb der St. Galler Oberhirte, der auch die Schweizer Bischofskonferenz präsidiert.