Der Italiener fährt zwar im Maserati vors Gefängnis, von Bezahlung will er allerdings nichts wissen. «Der Staat hat mich beraubt, dafür schenke ich ihm sicher kein Geld. Da sitze ich meine Strafe lieber im Gefängnis ab», sagt er gegenüber BLICK.
Giuseppe Grasso (58) ist kein Einzelfall. Immer mehr Gebüsste gehen lieber ins Gefängnis, anstatt zu zahlen. 1487 Personen wurden 2019 mit einem «Widerruf einer bedingten Freiheitsstrafe» oder einer «Ersatzfreiheitsstrafe» ins Gefängnis eingewiesen. Darunter auch mehrere Hundert Personen, die sich weigerten (oder nicht imstande waren), ihre Busse zu bezahlen. Eine Statistik des Bundes zeigt: In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Anzahl Fälle fast verdoppelt.
Vollzugskosten übernimmt der Staat
Einfach eintreiben können die Behörden das Geld nicht. Je nach Art und Schwere des Delikts ist auch eine Begleichung der Schuld mit einer Haftstrafe möglich. So auch im konkreten Fall von Grasso. Bei einem einfachen Delikt ist das nicht möglich, so muss beispielsweise eine Parkbusse bezahlt werden. Liegt hingegen ein mittelschweres oder schweres Vergehen vor, ist unter Umständen eine Begleichung per Haftstrafe möglich.
An den Kosten für die Ersatzfreiheitsstrafe muss sich Grasso nicht beteiligen. «Die Vollzugskosten übernimmt der Staat», heisst es. Eine Ausnahme gilt, wenn die Person eine andere Vollzugsform beantragt. Hier wird je nach Fall entschieden.
Allerdings heisst es auf Nachfrage bei verschiedenen Behörden, die meisten Personen würden spätestens dann bezahlen, wenn mit Haft gedroht werde.
Ganz ohne Kosten kommen aber auch die Zechpreller nicht davon. Wird eine Geldstrafe in Gefängnis umgewandelt, entstehen oft weiterführende Kosten. Diese gehen aufs Konto der verurteilten Person und müssen beglichen werden. Den Vollzug übernimmt das Betreibungsamt – notfalls auch mit einer Pfändung. (zis)