Wegen Mord an Ex-Frau
Ex-HSG-Dozent zu 15 Jahren verurteilt

Das Genfer Strafgericht hat am Freitag einen Österreicher wegen Mordes an seiner Ex-Frau im Juni 2014 zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.
Publiziert: 17.06.2016 um 18:55 Uhr
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Aktualisiert: 31.07.2019 um 08:24 Uhr

Für die Richter gab es keine Zweifel, dass der 37-jährige Jurist H.M.* seine Ex-Frau kaltblütig erschossen hatte. Der Mann hatte am Tag der Bluttat zunächst ein Fussballspiel der Weltmeisterschaft 2014 mit seinem achtjährigen Sohn angeschaut (BLICK berichtete).

Zurück im Wohnblock seiner Ex-Frau verabschiedete er sich von seinem Sohn. Für die Zeit danach konnte sich der Angeklagte an nichts mehr erinnern. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft schoss er im Flur mit einer Pistole fünf Mal auf die Frau.

Als sie bereits am Boden lag, drückte er noch weitere fünf Mal ab. Die damals sechs Jahre alte Tochter und der Sohn befanden sich in der Wohnung. Die Kinder leben heute bei ihrer Grossmutter in Mexiko, dem Herkunftsland des Opfers.

Täter war Ex-HSG-Dozent

Der Vater wurde noch am Tatort festgenommen. Er befand sich mit blutverschmierten Hosen und Schuhen neben seiner toten Ex-Frau. Die Pistole befand sich in seiner Tasche. Die Tatwaffe hatte er sich einige Monate zuvor in Wien gekauft.

Während des Prozesses hatte der 37-Jährige, der über einen Doktortitel in Rechtswissenschaften verfügt, stets Gedächtnislücken geltend gemacht. Er gab an, sich ab dem Moment des Abschieds von seinem Sohn an nichts mehr erinnern zu können.

Er gab jedoch an, dass allenfalls eine Drittperson seine Ex-Frau ermordet haben könnte. Diese These verwarf das Gericht bei der Urteilseröffnung am Freitag. Am Tatort sei keine andere DNA gefunden worden und die Nachbarn hätten keine andere Person gesehen.

Nach Ansicht des Gerichts handelte der Angeklagte aus purem Egoismus. Er habe befürchtet, dass seine ex-Frau mit den Kindern nach Mexiko ziehen könnte. Er habe sich ihr gegenüber immer bedrohlicher verhalten.

Die Verteidigung plädierte im Prozess vergeblich auf Freispruch. Das Gericht blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren gefordert hatte. (SDA)

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