Das Urteil wegen des Überfalls auf eine Hanfplantage in Altstätten SG ist gesprochen. Das Kreisgericht Rheintal hat gegen den ehemaligen Posträuber Dieter Müller (40) heute eine Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren verhängt.
Sechs Männer waren im Februar 2015 an der Tat beteiligt, aber nur Müller nahm eine Schrotflinte mit, mit der er auf zwei Bewacher der Anlage schoss und schwer verletzte.
Für die unbewaffneten Mittäter fiel das Urteil milder aus. Sie wurden zu bedingten oder teilbedingten Freiheitsstrafen zwischen 24 und 36 Monaten verurteilt. Ihnen wurden unter anderem mehrfache Freiheitsberaubung, Nötigung oder Amtsanmassung zur Last gelegt. Alle Beteiligten sind gegenüber den beiden verletzten Bewachern schadenersatz- und genugtuungspflichtig.
Früher Fraumünsterpost überfallen
Der heute 40-jährige Schütze und Haupttäter Müller, der vor rund 20 Jahren die Fraumünsterpost überfallen hatte, wurde zusätzlich wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt. Dazu sprach das Gericht eine stationäre Massnahme aus. Mit der scharf geladenen Waffe sei er von der Planung abgewichen, warf ihm das Gericht vor.
In der Verhandlung hatte der Mann die Verantwortung für die Schüsse auf sich genommen. Er gab aber auch an, die Munition verwechselt zu haben: Statt Gummigeschosse habe er kurz vor dem Überfall im Dunkeln aus Versehen Flintenlaufgeschosse geladen.
Strafminderung, weil sie sich geständig zeigten
Die Verteidigung hatte für ihn eine maximale Freiheitsstrafe von fünf bis sieben Jahren verlangt. Die Anklage forderte hingegen eine Freiheitsstrafe von elf Jahren, dazu eine stationäre therapeutische Massnahme.
Strafmildernd fiel bei allen Angeklagten ins Gewicht, dass sie sich geständig und kooperativ gezeigt hatten. Für die Strafzumessung spielten bei allen neben dem Überfall auch noch andere Taten oder Vorstrafen eine Rolle. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (SDA/lha)
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