Es ist eine absurde Justizgeschichte, die vor über drei Jahren mit einer harmlosen Busse ihren Anfang nahm. Bis heute sorgt ein Tempo-Zoff für rote Köpfe.
Im April 2012 flattert Hans Müller (66) aus Gersau SZ ein Strafzettel in den Briefkasten. Der Ingenieur soll innerorts in Goldau SZ zu schnell gefahren sein. Übertretung: 23 km/h. Müller unterschreibt und bestätigt, am Steuer gesessen zu sein. Erst später realisiert er, dass nicht er, sondern seine Freundin den Wagen lenkte. «Ich war beruflich im Ausland, was ich auch belegen kann», so Müller, der als selbständiger Ingenieur immer wieder länger abwesend ist.
Er sagt: «Ich habe die Behörden umgehend auf den Irrtum aufmerksam gemacht und als Beweis die Hotelrechnung beigelegt.» Zu spät. Müller gerät in die Mühlen der Justiz. Vier Wochen nach dem Missgeschick schickt ihm die Staatsanwaltschaft Innerschwyz einen Strafbefehl. Busse: 600 Franken plus 140 Franken Gebühren. Zudem muss er den Führerausweis für einen Monat abgeben. Müller ist verärgert: «Obwohl ich den Zuständigen mehrfach klar gesagt habe, dass ich nicht gefahren bin!»
Die Behörden bleiben hart. Dabei könnten sie die Sache einfach klären – aber bis heute machten sie keinen Fotovergleich. Obwohl Hans Müller mehrfach mündlich und schriftlich darum bat: «Das Foto hätte meine Unschuld gleich bewiesen. Daher werde ich diese Busse nicht zahlen!»
Stattdessen folgte ein monatelanges Hin und Her. In seiner Not wendet sich Müller im April 2013 an das Bundesgericht. Die Lausanner Richter rügen die Staatsanwaltschaft Schwyz und werfen ihr «überspitzten Formalismus» vor. Sie weisen das Schwyzer Gericht an, den Fall neu aufzurollen. Die Verfahrenskosten von insgesamt 1000 Franken habe der Staat zu tragen. «Für mich war der Fall abgeschlossen», so Müller.
Einige Wochen bleibt es ruhig. Bis Mitte Oktober 2013 erneut eine Rechnung kommt. Nun vom Bezirksgericht Gersau, das den Fall erneut prüfte und zum gleichen Schluss kam: Müller muss zahlen! «Ich dachte, ich sei im falschen Film. Wieder legte ich die Hotelrechnungen bei und verlangte einen Fotovergleich. Ich wurde nicht angehört.»
Der jüngste Brief ist ein Zahlungsbefehl, ausgestellt vom Betreibungsamt Gersau. Zahlt Müller nicht, hat er den Pfändungsbeamten im Haus. Der Ingenieur sieht sich im Recht – jetzt muss er es nur noch bekommen.