Wegen Euro-Franken-Grenze
Vorarlberger scheitert mit Klage gegen Schweizer Nationalbank

Ein Vorarlberger verlor nach der Aufhebung der Euro-Franken-Untergrenze gut 58'000 Euro. Er wollte die Schweizer Nationalbank dafür verantwortlich machen.
Publiziert: 30.08.2016 um 16:53 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 16:58 Uhr
Ein Vorarlberger mochte die Aufhebung der Euro-Franken-Untergrenze nicht.
Foto: RUBEN SPRICH

Die Klage eines Vorarlbergers gegen die Schweizer Nationalbank ist vom Obersten Gerichtshof (OGH) endgültig abgeschmettert worden. Der OGH bestätigte die Entscheidungen der Gerichte in Feldkirch und Innsbruck, die sich für nicht zuständig erklärt hatten.

Staaten sind in Ausübung der Hoheitsgewalt von der inländischen Gerichtsbarkeit ausgenommen, befand nun auch der OGH rechtskräftig.

Der OGH entschied am 17. August in nicht-öffentlicher Sitzung, wie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachzulesen ist. Als erstes Medium griff die «Neue Vorarlberger Tageszeitung» den Fall auf.

Wechselkurs brachten Verluste

Der Mann hatte die Gerichte wegen seines Franken-Kredits bemüht. Er wollte seinen endfälligen Kredit über 230'000 Euro in Schweizer Franken begleichen.

Zunächst gab die Schweizer Nationalbank am 6. September 2011 bekannt, im Verhältnis zum Euro einen Mindestkurs von 1,20 Franken zu halten. Am 15. Januar 2015 jedoch gab sie den Mindestkurs auf, woraufhin der Wechselkurs Franken-Euro starken Turbulenzen unterworfen war. Der Kläger konvertierte schliesslich am 23. Januar 2015 seinen offenen Kreditbetrag von rund 310,155 Franken in Euro - bei einem Kurs von 0,985 Euro.

Für den Mann trug die Schweizer Nationalbank die Schuld an seinem Schaden in Höhe von rund 58'000 Euro, den er von dem Geldinstitut einforderte. Er argumentierte damit, dass die Aufgabe des Mindestkurses völlig überraschend erfolgt sei. Die zuvor verbreiteten Informationen, wonach der Mindestkurs gehalten werde, seien bewusst falsch und irreführend gewesen.

Wegen diesen Mitteilungen habe er von einer früheren Konvertierung seines Kredits in Euro abgesehen, argumentierte der Vorarlberger. Der OGH hielt in seiner schriftlichen Begründung am 17. August jedoch fest, dass keine inländische Gerichtsbarkeit vorliege.

Gemäss dem Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität seien die Vertragsstaaten in Ausübung der Hoheitsgewalt von der inländischen Gerichtsbarkeit ausgenommen. Darunter fielen insbesondere auch Nationalbanken, und wenn die Schweizer Nationalbank über ihre Geld- und Währungspolitik informiere, so sei dies als hoheitliches Handeln zu qualifizieren. (SDA)

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