Wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass
Staatsanwaltschaft will Ex-SVP-Nationalrat Claudio Zanetti anklagen

Der Politiker soll wegen eines Reposts auf X vor Gericht. Er verbreitete eine Zeichnung, auf der eine israelische Faust ein Hakenkreuz in Palästina-Farben zerschlägt.
Publiziert: 00:10 Uhr
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Ex-Nationalrat Claudio Zanetti droht ein Gerichtsprozess.
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Alt Nationalrat Claudio Zanetti droht ein Gerichtsprozess
  • Die Justiz will in wegen eines Reposts auf X anklagen
  • Der SVP-Politiker wehrt sich. Die Vorwürfe seinen «absurd».
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Fabian EberhardStv. Chefredaktor SonntagsBlick

Seit Claudio Zanetti (57) im Jahr 2019 aus dem Nationalrat abgewählt wurde, scheint er hauptberuflich Kampf-Schreiber auf X zu sein. Auf dem Kurznachrichtendienst von Elon Musk feuert er täglich Dutzende rhetorische Salven ab. Er zielt auf Wissenschaftler, Linke, die EU.

Einer seiner Einträge könnte ihm nun zum Verhängnis werden. Die Zürcher Staatsanwaltschaft will den Präsidenten der SVP Gossau ZH anklagen. Sie wirft Canetti Diskriminierung und Aufruf zu Hass vor.

Hakenkreuz in Palästina-Farben

Grund ist ein Reposting von Zanetti. Er verbreitete einen X-Eintrag von Arye Sharuz Shalicar weiter, dem Sprecher der israelischen Armee. Darin heisst es: «Nie wieder ist jetzt! Komme, was wolle.» Dazu die Zeichnung einer Faust in Israel-Farben, die ein Hakenkreuz in Palästina-Farben zerschlägt.

Claudio Zanetti ist selbst Jurist. Dementsprechend detailliert ist seine schriftliche Stellungnahme an die Behörden, die Blick vorliegt. Darin wehrt er sich vehement gegen die Vorwürfe.

Auf seinem X-Profil habe er explizit ausgewiesen, dass Retweets – also das Weiterverbreiten von Postings von anderen – nicht zwingend Zustimmung bedeute. Zanetti: «Ich bin ein friedliebender Mensch und verabscheue Gewalt.»

Es sei absurd, die Zerschlagung eines Hakenkreuzes als Hassaufruf zu werten. Und offensichtlich, dass die Zeichnung vor dem Hintergrund des Terrorangriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 mit mehr als 1000 Toten zu verstehen sei. «Ich will die palästinensische Zivilbevölkerung nicht vernichten.»

Parolen gegen Israel bleiben straffrei

Verständnisvoller zeigt sich die Schweizer Justiz bei Slogans gegen Israel. Die Staatsanwaltschaften Zürich, Bern und Basel kamen zum Schluss, dass die an Palästina-Demos skandierte Parole «From the river to the sea» nicht strafbar sei. Anzeigen liefen ins Leere.

Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) hatte die Formulierung in den 1960er-Jahren in Umlauf gebracht und damit die Forderung nach einem palästinensischen Staat vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer umschrieben. Das Gebiet umfasst das heutige Israel, weshalb die Parole als Aufruf zu dessen Ausradierung verstanden werden kann.

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