Bei Definition in der Heiratsstrafe-Initiative
CVP öffnet sich für die Homo-Ehe

Der Initiativtext der Heiratsstrafe definiert die Ehe als Bündnis zwischen Mann und Frau – das tangiert direkt die Ehe für alle. Nun will die CVP ihre Vorlage nochmals ändern, um gleichgeschlechtliche Paare nicht zu diskriminieren.
Publiziert: 14.04.2019 um 06:57 Uhr
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Aktualisiert: 14.04.2019 um 09:31 Uhr
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Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Volk nochmals über die Abschaffung der Heiratsstrafe abstimmen soll.
Foto: Keystone

In der Vorlage der Heiratsstrafe-Initiative wird die Ehe «als auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.» Für homosexuelle Personen ist der Initiativtext nicht annehmbar, da die «Ehe für alle» blockiert würde.

Heiratsstrafe kommt nochmals vors Volk
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Bundesgericht hat entschieden:Heiratsstrafe kommt nochmals vors Volk

Das Urteil des Bundesgerichts zur Heiratsstrafe-Initiative hat nicht nur bei Homosexuellen für Debatten gesorgt. Auch in der CVP spricht man nun über gleichgeschlechtliche Ehen: Eine Mehrheit der Bundeshausfraktion wolle schwule und lesbische Paare nicht mehr diskriminieren und lehne den ursprünglichen Initiativtext mittlerweile ab, berichtet die «Sonntagszeitung».

Ständerätin Häberli: «Definition ist nicht mehr zeitgemäss»

Für Ständerätin Brigitte Häberli sei die Definition in der Initiative nicht mehr zeitgemäss, wie sie gegenüber der «Sonntagszeitung» sagt. Selbst für Ständerat Peter Hegglin, der dem konservativen Flügel zugeordnet werde, sei es nicht mehr relevant, ob eine Ehe aus einem Mann und einer Frau bestehe. Viele CVP-Politiker wollen daher nun dafür sorgen, dass die Heiratsstrafe-Initiative geändert werde. (szm/SDA)

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