Wegen Banken-Blockaden in Zürich und Basel
Polizei erstellt DNA-Profile von Klima-Aktivisten

Die 83 in Zürich und Basel verhafteten Klima-Aktivisten mussten DNA-Proben abgeben. Auch Minderjährige sind von der Massnahme betroffen. Mit einem Teil der Proben will die Justiz nun Erbgut-Profile der Demonstranten erstellen. Experten finden das unverhältnismässig.
Publiziert: 20.07.2019 um 18:32 Uhr
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Anfang letzter Woche blockierten Klima-Aktivisten in Basel und Zürich die Eingänge der Grossbanken UBS und Credit Suisse.
Foto: Keystone
Fabian Eberhard

Es war die bisher radikalste Aktion der neuen Klimabewegung in der Schweiz: Anfang letzter Woche blockierten Aktivisten die Eingänge der Grossbanken UBS und Credit Suisse in Zürich und Basel. Härter als sonst griff auch die Polizei ein: 83 Personen wurden verhaftet, bis zu 48 Stunden eingesperrt und mit teils happigen Bussen belegt.

Doch dabei blieb es nicht. SonntagsBlick-Recherchen zeigen: Nahezu allen Fest­genommenen wurden mit ­einem Abstrich der Wangenschleimhaut DNA-Proben, also Erbgut, entnommen – auch Minderjährigen. In vielen Fällen taten die Beamten dies gegen den Willen der Betroffenen.

Rein rechtlich darf die Polizei Verhafteten DNA entnehmen, sofern die Probe nicht ausgewertet und spätestens nach 90 Tagen gelöscht wird. Trotzdem stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit.

Noch heikler wird es, wenn die Abstriche im Labor ausgewertet und DNA-Profile erstellt werden. Auch dies wollen die Sicherheitsbehörden tun, zumindest bei einem Teil der Klimaaktivisten. Sowohl in Zürich als auch in Basel haben die Staatsanwaltschaften entsprechende Verfügungen ausgestellt.

DNA-Proben greifen in Grundrecht ein

Für Experten gehen diese Massnahmen zu weit. Reto Müller, Lehrbeauftragter für Sicherheits- und Polizeirecht an der Universität Basel, sagt: «DNA-Proben greifen in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung ein. Bei gewaltfreien politischen Demonstrationen sind solche nicht verhältnismässig.» Blockaden von Hauseingängen seien noch nicht unfriedlich. Unfriedlich wären diese erst, wenn es zu Ausschreitungen oder zur Anwendung physischer Gewalt käme.

Die DNA-Entnahme bei Festnahmen an Demonstra­tionen steht schon länger in der Kritik. Das Bundesgericht hat die Praxis in ähnlich gelagerten Fällen wiederholt als unzulässig eingestuft – mit Folgen: Laut dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) wurden im letzten Jahr 16'800 DNA-Profile in die nationale Datenbank übermittelt – 30 Prozent weniger als 2017.

Sowohl die Zürcher als auch die Basler Ermittlungsbehörden bestätigen die Entnahme der DNA-Proben. Zu den Gründen schweigen sie. Aus einer dem SonntagsBlick vorliegenden Verfügung der Staatsanwaltschaft Basel geht hervor, dass mit der Erstellung eines DNA-Profils mögliche vergangene sowie zukünftige Vergehen aufgeklärt werden könnten.

Aktivisten reichen Beschwerde ein

Das Kollektiv Climate Jus­tice, das die Blockaden mitorganisiert hat, ist hingegen überzeugt: Polizei und Justiz wollen mit ihrem Vorgehen ein Exempel statuieren und die Aktivisten kriminalisieren. «Mit den DNA-Entnahmen machen sich die Polizei und die Staatsanwaltschaft zum Handlanger der Banken», so die Organisation. Mittels eines politischen Prozesses soll Kritik an der UBS und der Credit Suisse im Keim erstickt werden.

Mehrere Aktivisten wollen nun Beschwerde gegen die angeordnete DNA-Auswertung einlegen. Und kündigen an: Falls nötig würden sie die Fälle bis vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen.

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