Osama M. (29) bleibt weiterhin in Sicherheitshaft, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Gemäss Bundesstrafgericht besteht bei dem Iraker, der zu vier Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war, nach wie vor Fluchtgefahr. Der Mann befindet sich seit Frühling 2014 in Haft.
Er war im März 2016 der Beteiligung an einer kriminellen Organisation, der versuchten Förderung der rechtswidrigen Einreise sowie der Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz schuldig gesprochen worden.
Aufgrund der Untersuchungs- und Sicherheitshaft hat der Iraker bereits mehr als die Hälfte der erstinstanzlich verhängten Strafe verbüsst.
Flüchtlings-Status aberkannt
Aus der am Donnerstag publizierten Verfügung des Bundesstrafgerichts geht hervor, dass Osama M., der aufgrund einer Verletzung im Rollstuhl sitzt, seine Flüchtlingseigenschaft aberkannt und das Asyl widerrufen worden ist. Eine Beschwerde dagegen sei vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig.
Das Bundesstrafgericht kommt aufgrund mehrerer Faktoren zum Schluss, dass nach wie vor Fluchtgefahr besteht. So habe der Mann in der Schweiz keine sozialen Bezugspunkte. Aufgrund des hängigen Strafverfahrens und seiner Invalidität dürfe er auch kaum damit rechnen, eine Arbeit zu finden.
Zudem geht das Gericht davon aus, dass sich der erstinstanzlich Verurteilte trotz seiner Behinderung auch im Ausland bewegen könne. Er habe dies vor seiner Einreise in die Schweiz getan und verfüge über Kontakte zu Schleppern. (SDA)