Leitungswasser darf in Reutigen einstweilen nicht mehr verwendet werden. (Symbolbild)
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SDASchweizerische Depeschenagentur
Auch dürfe das Wasser zurzeit nicht zur Herstellung von Mahlzeiten - etwa zum Salatwaschen - und zur Reinigung von Lebensmittelgefässen verwendet werden, hiess es in einem Aufruf an die Bevölkerung.
Nicht beeinträchtigt seien die öffentlichen Brunnen. Dieses Wasser könne bedenkenlos verwendet werden. Daneben sollte Mineralwasser verwendet oder das Leitungswasser abgekocht werden. Der Aufruf sei gültig bis zum Widerruf durch die örtliche Wasserversorgung.
Die Gemeinde stehe in Kontakt mit dem kantonalen Laboratorium, hiess es in einer Medienmitteilung.