Was denkt die Bevölkerung über das Rupperswil-Urteil?
Drei von vier Frauen würden Thomas N. lebenslang verwahren

Sexualstraftäter sollen ihr Leben lang hinter Gitter, finden viele Schweizer. Besonders Frauen kennen kein Pardon. Das zeigt eine Umfrage.
Publiziert: 23.04.2018 um 13:04 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 14:50 Uhr
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Wurden in ihrem eigenen Haus ermordet: Carla Schauer (Mitte, †48) mit ihren beiden Söhnen Davin (l., †13) und Dion (r., †19).
Foto: ZVG

Thomas N.* wird nicht lebenslang verwahrt. Dies urteilte das Bezirksgericht Lenzburg AG im März. Sobald die Freiheitsstrafe des Rupperswiler Vierfachmörders abläuft, könnte er theoretisch wieder auf freien Fuss kommen.

Diesen Entscheid können viele Schweizer nicht nachvollziehen. Wer Kinder sexuell missbraucht, soll lebenslang verwahrt werden – finden zwei Drittel der Teilnehmer einer repräsentativen Online-Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Marketagent.com Schweiz AG. Dafür wurden nach dem Rupperswil-Urteil 1000 Personen im Alter zwischen 14 und 65 Jahren in der Deutsch- und Westschweiz befragt.

Besonders die Teilnehmerinnen kennen kein Pardon: Wenn es um Sexualdelikte mit Kindern geht, fordern drei von vier Frauen schon bei der ersten Straftat eine lebenslange Verwahrung. Bei den Männern sind es 59 Prozent.

Grundvertrauen in Gerichtspsychiater

Das Gesetz besagt: Erst wenn zwei Gutachten bestätigen, dass ein Täter dauerhaft nicht therapierbar ist, kann dieser lebenslang verwahrt werden. Im Rupperswil-Prozess kamen beide Gerichtspsychiater nicht zu diesem Schluss.

Das Grundvertrauen in die Gerichtspsychiater ist aber immer noch da – mit einer gewissen Skepsis: Mehr als 40 Prozent finden es gerechtfertigt, dass sie über die Frage nach der lebenslangen Verwahrung entscheiden. Ein Drittel der Befragten findet es teilweise gerechtfertigt.

Nach der Annahme der Volksinitiative im Jahr 2004 wurde die lebenslange Verwahrung ins Gesetz aufgenommen. Doch sie wird kaum je ausgesprochen. Auch Fabrice Anthamatten, der die Sozialtherapeutin Adeline Morel (†34) ermordet hat, erhielt lediglich eine ordentliche Verwahrung (BLICK berichtete). Und wenn es mal dazu kommt, sind die Hürden hoch: Bis jetzt wurde jede lebenslängliche Verwahrung, die bis vors Bundesgericht kam, von diesem wieder abgeschmettert. (rey)

* Name der Redaktion bekannt

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