Was bedeutet das für Besucher?
Darum sind Instagram-Bilder aus dem Basler Zoo eigentlich verboten

Der Zoo Basel verbietet jede Veröffentlichung von Bildern von seinem Gelände auf öffentlich zugänglichen Online-Plattformen. Das ist klar geregelt. Was bedeutet dies für die Zolli-Besucher?
Publiziert: 24.03.2022 um 17:16 Uhr
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Aktualisiert: 25.03.2022 um 08:59 Uhr
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Private Bilder aus dem Zoo Basel dürfen gemäss den Bestimmungen nicht auf öffentlichen Plattformen publiziert werden.
Foto: Zoo Basel (Torben Weber)

Wer in den Basler Zoo geht, der macht auch gerne mal ein Foto. Doch seine Erlebnisse danach auf Instagram zu teilen, ist illegal. Denn: Wer Bilder von seinem Besuch im Zolli in den sozialen Medien veröffentlicht, macht sich strafbar.

Die Bestimmungen auf der Website sind eindeutig: «Jegliche Veröffentlichung von privaten Bildern und Filmen aus dem Zoo Basel (...) ist nur mit ausdrücklicher, vorgängiger schriftlicher Zustimmung durch die Direktion des Zoos Basel gestattet.»

Der Anwalt Martin Steiger, Experte für Recht im digitalen Raum, wurde von einem Twitter-User auf diese Klausel aufmerksam gemacht, wie die «Basler Zeitung» berichtet. Für den Juristen ist klar: «Wer den Zoo Basel besucht, dort filmt oder fotografiert, darf solche Bilder grundsätzlich nicht bei Instagram, auf einer Website oder in einer Whatsapp-Gruppe veröffentlichen. Das gilt ausdrücklich auch für Bilder, die privat gefilmt oder fotografiert wurden.» Dies schreibt Steiger auf seiner Webseite und stellt gleichzeitig die Frage nach dem Sinn dieser Bestimmung. «Wieso möchte der Zoo Basel nicht, dass Besucherinnen und Besucher mit Bildern über ihren Zoobesuch auf Social-Media-Plattformen und anderswo in der Öffentlichkeit berichten?»

Keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten

Eine berechtigte Frage. Schliesslich finden sich auf Instagram viele Fotos aus dem Zolli. Müssen die Zoo-Besucher, die herzige Tierbilder in den sozialen Medien posten, wirklich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?

Corinne Moser, Sprecherin des Zoos Basel, kann beruhigen. «Wir setzen diese Bestimmungen im privaten Bereich nicht um», sagt sie zur «Basler Zeitung». Sie freue sich über jeden Post aus dem Zoo.

Die entsprechenden Bestimmungen seien vor rund zehn Jahren in Zusammenarbeit mit einer Medienanwältin entstanden, um kommerziellem Missbrauch privater Bilder vorzubeugen. «Damals hatten die sozialen Medien noch nicht diesen Stellenwert. Wir werden das aber nochmals genauer anschauen und den Text so anpassen, dass er den heutigen Bedürfnissen entspricht.»

Will heissen: Zoobesucher dürfen ihre Freude an den Tieren also ohne schlechtes Gewissen mit ihren Freunden und Bekannten auf Instagram teilen. (sst)

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