«Wann wird diese Religion ausgerottet?»
SVP-Politiker wegen Rassismus verurteilt

Eine Facebook-Post kostet den Wiler SVP-Mann Mario Schmitt 1000 Franken Busse. Denn er hat zur Ausrottung von Muslimen aufgefordert. Schmitt hatte damals geglaubt, dass dies keine juristischen Konsequenzen haben würde.
Publiziert: 24.11.2014 um 15:26 Uhr
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Aktualisiert: 09.09.2018 um 12:05 Uhr

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat den Wiler SVP-Stadtparlamentarier Mario Schmitt wegen Rassendiskriminierung verurteilt.

Er hatte im vergangenen September auf seinem Facebook-Profil einen Blick.ch-Artikel über ein IS-Enthauptungsvideo verlinkt. Sein Kommentar dazu: «Mir kommt gleich das Kotzen... wann wird diese Religion endlich ausgerottet?!?»

Er forderte «nicht weniger als die Ausrottung einer Weltreligion»

Die St. Galler Anlaufstelle gegen Rassismus «CaBi» reichte im September Anzeige ein. Schmitt wurde nun wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 140 Franken (total 8400 Franken) und einer Busse von 1000 Franken verurteilt.

«Die islamfeindlichen Äusserungen wiesen eine erhebliche Intensität auf, fordert er doch nicht weniger als die Ausrottung einer Weltreligion», heisst es im Strafbefehl. Er mache in herabsetzender Weise bewusst Stimmung gegen den Islam und damit gegen die Gemeinschaft der Muslime, dies nicht nur in der zitierten Äusserung, sondern auch in der weiteren Facebook-Diskussion.

Schmitt habe nicht zu einem Genozid aufrufen wollen

Wegen der Strafanzeige machte sich der 41-jährige SVP-Mann vergangenen September zunächst keine ernsthaften Sorgen. Seinen Eintrag auf Facebook hatte er stehen gelassen.

Er habe sich nicht strafbar gemacht, glaubte Mario Schmitt, denn er griff «nur» eine Religion, nicht aber eine Rasse verbal an. «Ich habe den Islam als Religion pauschal kritisiert – ohne Zuordnung zu einer Menschengruppe», hielt er damals fest. Er habe aber nicht zu einem Genozid aufrufen wollen.

Schmitt will Urteil weiterziehen.

Mario Schmitt stuft das Verdikt selber als «mild» ein. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Er habe zwar mit einer Verurteilung gerechnet, aber «ich habe heute Mittag mit meinem Anwalt entschieden, dass wir Einsprache einlegen», sagt Schmitt zum Tagblatt.

Denn der SVP-Politiker findet es nicht korrekt, dass sich die Staatsanwältin nicht nur auf die Aussage bezog, sondern die gesamte Diskussion miteinbezog, um die Rassendiskriminierung zu begründen. «Das verstösst gegen mein Rechtsverständnis», sagt Schmitt.

Trotz des Strafbefehls sieht Schmitt keinen Grund, im Parlament seinen Rücktritt einzureichen. Und: «Ich werde mich weiterhin pointiert und angriffig auf Facebook äussern. In einem Land wie der Schweiz muss dies möglich sein.» (ct/SDA)

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