Wahlbetrug
Walliser SVP zieht Rekurs gegen Wahlen beim Bundesgericht zurück

Die SVP des französischsprachigen Wallis hat entschieden, ihren Rekurs gegen die Wahlen für die Kantonsregierung vom März beim Bundesgericht zurückzuziehen. Sie kritisiert «das Schweigen und die Trägheit» der Walliser Staatsanwaltschaft in der Sache.
Publiziert: 04.09.2017 um 00:46 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 16:49 Uhr
Die 119 festgestellten Unregelmässigkeiten bei den Walliser Staatsratswahlen im März haben keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis - und damit auch nicht auf die Abwahl von Regierungsrat Oskar Freysinger (SVP). (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/OLIVIER MAIRE

Die Partei bezweifelt, dass alles unternommen werde, um mit adäquaten Mitteln den legitimen Verdacht der Wahlfälschung zu überprüfen, teilte die SVP des französischsprachigen Wallis am Sonntagabend mit. Sie bezog sich auf die Unregelmässigkeiten, die im Rahmen der Staatsratswahlen festgestellt worden waren.

Die Partei kritisierte insbesondere den Umstand, dass das Strafverfahren von einem regionalen Büro der Staatsanwaltschaft geführt werde, und nicht vom Generalstaatsanwalt selbst, wie man es in einem solchen Falle hätte erwarten können, heisst es in der Mitteilung.

Die Partei will nun «in die Zukunft schauen und ihre Energie auf die Arbeit der Gewählten und ihrer Aktivisten konzentrieren», schreibt die SVP weiter.

Die SVP Wallis hatte Rekurs gegen die Resultate des zweiten Wahlgangs bei den Regierungsratswahlen vom 24. März eingereicht. Die Partei wollte, dass der Wahlbetrug, der von den Oberwalliser Gemeinden Brig, Visp und Naters angezeigt worden war, genauer untersucht wird.

Dort wurden Wahlunterlagen aus Briefkästen von Stimmberechtigten gefischt. Die Betroffenen bemerkten dies, als sie bei den Gemeinden angaben, dass sie keine Stimmcouverts erhalten hätten.

Das Kantonsparlament wies den Rekurs ab. Die Mehrheit im Rat argumentierte, dass die 119 festgestellten Unregelmässigkeiten keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis hätten. Auch die Abwahl von Oskar Freysinger (SVP) sei nicht in Frage gestellt. Er erhielt 2124 Stimmen weniger als Frédérc Favre (FDP). Die SVP gelangte danach ans Bundesgericht.

Im Juni nahm die Justiz den mutmasslichen Wahlfälscher fest. Es handelt sich um einen 30-jährigen Schweizer aus dem Oberwallis, der auch SVP-Mitglied war.

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