Jemanden totschiessen kann man damit nicht, aber Spielzeug ist das auch nicht. Deswegen werden Imitations-, Druckluft-, Schreckschuss- und Softair-Waffen normalen Waffen gleichgestellt und unterstehen damit dem Gesetz. Verbieten will der Bundesrat den anonymen Verkauf von Waffen, etwa über das Internet oder über Inserate. «Wer eine Waffe verkaufen möchte, soll für die Behörden identifizierbar sein», erklärt der Bundesrat in seiner Botschaft zur Revision des Waffengesetzes.
Der unberechtigte Besitz von Schusswaffen wird unter Strafe gestellt. Es braucht also auch für diese Waffen einen Waffenschein. Zudem verlangt das Gesetz im Handel unter Privaten ebenfalls einen Erwerbsschein. Schusswaffen müssen zur einfacheren Rückverfolgung des Verkaufswegs markiert sein.
Auch sonst vertritt der Bundesrat beim Thema Waffen eine härtere Position als die bisherige Praxis.
So ist weiter ein Verbot für das missbräuchliche Tragen von gefährlichen Gegenständen vorgesehen. Wer in der Öffentlichkeit – etwa an einer Demo – Baseballschläger, Metallrohre und Velokette herumträgt, soll damit rechnen, dass die Polizei sie einkassiert.
Die Vorlage geht jetzt ans Parlament und wird frühestens 2007 in Kraft treten.
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