Waffenrecht
Übernahme von EU-Waffenrecht stellt nach wie vor Knacknuss dar

Die Übernahme des verschärften EU-Waffenrechts ist in der Schweiz trotz Ausnahmen nach wie vor eine Knacknuss. Zwar ist von den grossen Parteien nur die SVP dagegen. Mehrere Verbände und Organisationen drohen aber bereits mit dem Referendum.
Publiziert: 05.01.2018 um 12:44 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 22:34 Uhr
Die Schützen sind mit der im Rahmen der Übernahme des EU-Waffenrechts verbundenen Gesetzesverschärfung nicht einverstanden und drohen zusammen mit anderen Organisationen mit dem Referendum.
Foto: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Als Schengen-Land muss die Schweiz bei dem nach den Terroranschlägen von Paris von der EU verschärften Waffenrecht nachziehen. In der am Freitag abgeschlossenen Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf des Bundesrates zeigen sich nach wie vor grosse Differenzen.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Umsetzung der EU-Richtlinie führe zu massiven Einschränkungen, ohne dass dafür sachliche Gründe vorlägen, kritisiert die SVP. Sie fordert insbesondere, dass der im Entwurf vorgesehene Vereinszwang, die Nachregistrierung von halbautomatischen Feuerwaffen, der Bedürfnisnachweis für Sammler sowie die neuen Waffenkategorien gestrichen werden.

Mit ihrer grundsätzlichen Ablehnung steht die SVP im Parlament ziemlich alleine da. Allerdings haben auch die anderen Parteien Nachbesserungen verlangt. Die CVP etwa befürchtet einen beträchtlichen bürokratischen Mehraufwand bei den Kantonen.

Tatsächlich kritisiert die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), dass der Entwurf zu viele administrative Aufgaben für die Kantone vorsieht. Die KKJPD verlangt deshalb eine Vereinfachung.

Für die FDP ist die Einteilung gewisser Waffen in die Kategorie verbotene Waffen zwar unglücklich, stellt aber keine eigentliche Bevormundung des Waffenbesitzers oder eine Kriminalisierung des Waffenbesitzes dar. Die kantonalen Behörden dürften aber Ausnahmebewilligungen nicht zum Vorwand nehmen, um den Waffenerwerb massiv einzuschränken. Und der Bundesrat wird aufgefordert, auf eine restriktive Auslegung des Vereins- und Schiessnachweises auf Verordnungsebene zu verzichten.

Die SP sieht die Suizidprävention gestärkt, der Dramatik von häuslicher Gewalt werde die Spitze gebrochen und die Sicherheit in der Schweiz generell erhöht. Die Frage der Ausnahmebewilligungen sei aber zu wenig klar geregelt. Nur wer Gewähr für einen sorgsamen Umgang mit verbotenen Waffen biete, solle eine Ausnahmebewilligung beantragen können. Wichtig sei auch, dass nun auch in Bezug auf den Besitz von Waffen bestehende Lücken geschlossen würden. Dies sei namentlich bei Polizeieinsätzen von grösster Bedeutung.

Auch die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) findet, die Mindestvoraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung sollten enger gefasst werden. Zudem müssten Mitglieder eines Schiessvereins nachweisen, dass sie ihre Feuerwaffe regelmässig für das sportliche Schiessen nutzten. Gesetzlich festhalten möchte die GSoA, dass Waffe und Munition sicher und getrennt weggeschlossen werden müssen. Weitere Verschärfungen des Waffenrechts seien unabdingbar.

Das Referendum ergreifen will die Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht, Pro Tell, wenn die Vorlage mit den vorgeschlagenen Gesetzesverschärfungen im Parlament durchkommt.

Gefordert wird, dass der Bundesrat noch einmal mit der EU verhandelt, ohne auf einen möglichen Volksentscheid nach einer allfälligen Referendumsabstimmung zu warten. Eine Grundsatzdiskussion über den Verbleib der Schweiz im Schengen Raum könne auch nicht im Interesse des Bundesrates sein, droht die Organisation.

Auch der Schweizer Schiesssportverband (SSV) will das Referendum ergreifen. Der Gesetzesentwurf verfehle das ursprüngliche Ziel der EU-Waffenrichtlinie, Terroranschläge wie in Paris zu verhindern. Stattdessen würden legale Waffenbesitzer drangsaliert. Der Gesetzesentwurf lasse zudem der späteren Verordnung viel zu viel Spielraum.

Auch der Schweizerische Unteroffiziersverband gehört zu den Referendums-Drohern. Er spricht von einem Paradigmenwechsel: Denn völlig unbegründet wechsle der Staat von einer Vertrauens- zu einer Misstrauenskultur, was die Schweiz in ihrer Geschichte nie getan habe.

Hart ins Gericht mit der Vorlage geht auch die Schweizerische Offiziersgesellschaft. Der Vorschlag des Bundesrates treffe den legalen Waffenbesitzer, nicht aber den gefährlichen Handel mit illegalen Waffen.

Für JagdSchweiz ist der Vorentwurf derart unpräzise, dass sich eine Unmenge neuer Verordnungen und klärender Gerichtsentscheide abzeichnet. Eine weitere Verschärfung des bewährten Waffengesetzes sei schlicht unverhältnismässig und erfolge ausschliesslich auf Geheiss beziehungsweise im vorauseilenden Gehorsam gegenüber der EU.

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