Waffen
Parlament lehnt Pflicht zur Nachregistrierung von Waffen ab

Wer eine Feuerwaffe besitzt, die nicht registriert ist, soll diese nicht melden müssen. Der Ständerat ist am Donnerstag dem Nationalrat gefolgt und hat sich gegen eine Gesetzesänderung ausgesprochen.
Publiziert: 24.09.2015 um 10:11 Uhr
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Aktualisiert: 10.10.2018 um 18:13 Uhr

Der Entscheid fiel mit 23 zu 19 Stimmen. Die Befürworter argumentierten vergeblich, mit der Pflicht zur Nachregistrierung könnte die Sicherheit verbessert werden, insbesondere jene von Polizistinnen und Polizisten. Die Gegner bezweifelten dies. Aus ihrer Sicht würden unbescholtene Bürger mit administrativem Aufwand belastet.

Hans Hess (FDP/OW) gab zu bedenken, ihre Waffe melden würden nur Personen, die damit keinen Missbrauch betreiben wollten. Wer die Absicht habe, eine Waffe zu missbrauchen, werde sich nicht melden. Der Aufwand lohne sich also nicht. Ohnehin gebe es keine absolute Sicherheit. Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) sprach von «Scheinsicherheit».

Gegen die Nachregistrierung hatten vor allem Schützenvereine und Jäger gekämpft. Kommissionssprecher Peter Bieri (CVP/ZG) stellte fest, deren Argumentation sei widersprüchlich. Einerseits behaupteten sie, es gebe nicht viele unregistrierte Waffen. Andererseits warnten sie vor dem riesigen Aufwand.

Unhaltbar sei auch die Behauptung, Jäger, Schützen und Waffensammler würden kriminalisiert, befand Bieri. Niemand werde dadurch kriminalisiert, dass er seine Waffe registrieren lassen. Für die Registrierungspflicht machte sich auch Roberto Zanetti (SP/SO) stark. Wenn die Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten auch nur ein bisschen verbessert werden könne, habe das Parlament «die verdammte Pflicht», das zu tun.

Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte fest, die Registrierung von Waffen sei eine wesentliche Voraussetzung, um gegen illegalen Waffenhandel vorgehen zu können. «Ich kann den Widerstand nicht nachvollziehen», sagte sie. Wer rechtmässig eine Waffe besitze, habe nichts zu befürchten. Sie hoffe, dass das Parlament nicht zum nächsten Mal dann darüber sprechen werde, wenn wieder etwas passiert sei.

Heute müssen in der Schweiz nur jene Waffen in den kantonalen Registern eingetragen sein, die nach dem 12. Dezember 2008 gekauft wurden. Wie viele ältere Waffen es gibt, ist unbekannt. Der Bundesrat schätzt, dass es etwa zwei Millionen sind. Nach seinem Willen sollten diese innerhalb von zwei Jahren gemeldet werden müssen.

Mit dem Thema hatte sich das Parlament schon früher befasst, im Zusammenhang mit einem parlamentarischen Vorstoss. Beide Räte sprachen sich damals für die Registrierungspflicht aus, der Nationalrat allerdings mit einer hauchdünnen Mehrheit.

Am Tag nach dem Entscheid wiederholte der Nationalrat die Abstimmung. Diesmal lehnte er den Vorstoss ab. Der Bundesrat erhielt also keinen Auftrag, dem Parlament eine Gesetzesänderung vorzulegen. Er war allerdings bereits in eigener Kompetenz tätig geworden, im Rahmen von anderen Änderungen des Waffenrechts.

Diese waren im Parlament weitgehend unbestritten. Im Zentrum stehen Massnahmen, die den Informationsaustausch zwischen den Behörden verbessern sollen. Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen künftig die Armee über Personen informieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden könnten.

Weiter sollen die berechtigten Behörden mit einer einzigen Abfrage sowohl sämtliche kantonale Waffenregister als auch die vom Bundesamt für Polizei geführte Waffeninformationsplattform ARMADA konsultieren können. Heute sind die kantonalen Waffenregister elektronisch nicht miteinander verbunden. Eine kantonale Behörde muss im Einzelfall alle anderen kantonalen Behörden anfragen, ob eine Person oder eine Feuerwaffe registriert ist.

In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage mit 33 zu 1 Stimmen bei 8 Enthaltungen gut. Diese ist nun bereit für die Schlussabstimmung.

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