Vorgehen gegen Autoposer
Berner Polizei verzeigt 31 Lenker, Basler sperren Hafen

Die Kantonspolizei Bern hat am Wochenende zahlreiche Autofahrer wegen unnötigen Lärms kontrolliert und angezeigt. In Basel werden die Massnahmen gegen Autoposer im Hafengebiet verstärkt.
Publiziert: 05.07.2021 um 13:10 Uhr

31 Autofahrer haben eine Anzeige am Hals, weil sie am Wochenende in Bern beispielsweise zu laut oder zu schnell unterwegs waren. Das teilt die Kantonspolizei Bern mit. Sie führte von Freitagnachmittag bis Sonntagmorgen gezielte Verkehrskontrollen in der Berner Innenstadt und der näheren Umgebung durch.

Unter den Angezeigten sind sieben Autofahrer, die sich am Freitagabend an Jubelcorsos beteiligten. Sie fielen der Polizei «wegen unnötigem Verursachen von Lärm» auf.

Sechs Fahrzeuge beschlagnahmt

Zwei Anzeigen wurden auf der Seftigenstrasse ausgestellt, wo die Polizei eine Geschwindigkeitskontrolle vornahm. 16 weitere Autofahrer, die ebenfalls zu schnell unterwegs waren, erhielten eine Ordnungsbusse.

22 Anzeigen stehen im Zusammenhang mit weiteren Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Beanstandet wurden beispielsweise mangelhafte Reifen und unerlaubte Abänderungen an der Auspuffanlage. Sechs Autos wurden sichergestellt.

Securitas-Kontrollen in Basler Problemzone

Auch in Basel erhöht die Polizei den Druck gegenüber Autoposern: Konkret wird wegen des hohen Verkehrsaufkommens für die Uferstrasse ein temporäres Fahrverbot erlassen. Dieses gilt während der Woche von 18 Uhr bis um 6 Uhr früh sowie samstags und sonntags sowie an Feiertagen rund um die Uhr, wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stad mitteilt.

Im Weiteren wird die Zufahrt zur Westquaistrasse auf Höhe Hafenstrasse/Hochbergerstrasse von Donnerstag bis Samstag in den Abend- und Nachtstunden von der Securitas kontrolliert. Es dürfen nur noch so viele Fahrzeuge in die Westquaistrasse fahren, wie es dort Parkplätze hat.

Zubringer nicht betroffen

Schliesslich gilt für die Hafernkernzone an der Südquai- und an der Grenzstrasse ein Fahrverbot ab dem Kreisel in die Südquaistrasse und ab der Verzweigung Neuhausstrasse/Grenzstrasse. Nach Angaben des JSD gelten die Massnahmen vorerst für die Sommermonate.

Nicht von den Einschränkungen betroffen sind Anrainer, Zubringer und weitere Berechtigte. (SDA/noo)

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